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Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung für audiovisuelle Medienproduktionen und kulturwirtschaftliche Vorhaben in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Vorhaben, die dazu beitragen, Sachsen-Anhalt als zukunftsfähigen, innovativen und attraktiven Medienstandort zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie erhalten die Förderung für audiovisuelle Medienproduktionen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung einschließlich des Abspiels, insbesondere frühe Projektentwicklungsphasen wie Stoff- und Projektentwicklung (zum Beispiel Treatments – Vorversionen eines Drehbuchs, produktionsvorbereitende Maßnahmen) und audiovisuelle Werke ohne wirtschaftliche Auswertungschance (zum Beispiel Kurzfilme, Erst- und Zweitfilme von Regisseuren, Dokumentarfilme, Low-Budget -Produktionen oder sonstige aus kommerzieller Sicht schwierige Werke). Außerdem können Sie eine Förderung für folgende kulturwirtschaftliche Vorhaben erhalten: Maßnahmen, die zur Vernetzung der Akteure auch branchenübergreifend beitragen und so die Innovationskraft der Branche stärken (zum Beispiel Branchenevents, Fachtagungen), Professionalisierungsmaßnahmen sowie Talent- und Nachwuchsförderung im Bereich audiovisuelle Medien (zum Beispiel in den Bereichen Postproduktion, Animation, visuelle Effekte, virtuelle Produktion), Präsentationen von Film und anderen audiovisuellen Medienproduktionen, Veranstaltungen und andere Maßnahmen, die geeignet sind, in besonderer Weise die Medienbranche in Sachsen-Anhalt zu repräsentieren, Impulse für die Entwicklung des Standortes zu geben oder mit geeigneten Formaten den kulturellen Erlebnisort Kino besonders im ländlichen Raum zu stärken, sowie sonstige Maßnahmen, die den Förderzweck erfüllen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_medien“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.

Das Vorhaben muss einen Bezug zum Medienstandort Sachsen-Anhalt haben.

Nicht förderfähig

  • Private Rundfunkveranstalter und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten werden nicht gefördert. Projekte
  • die gegen das Grundgesetz oder geltende Gesetze verstoßen
  • sowie pornografische
  • rassistische
  • gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte sind ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt

Wer kann Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt zur Gruppe „sachsen_anhalt_medien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt