Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung für audiovisuelle Medienproduktionen und kulturwirtschaftliche Vorhaben in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_medien“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Das Vorhaben muss einen Bezug zum Medienstandort Sachsen-Anhalt haben.
Nicht förderfähig
- •Private Rundfunkveranstalter und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten werden nicht gefördert. Projekte
- •die gegen das Grundgesetz oder geltende Gesetze verstoßen
- •sowie pornografische
- •rassistische
- •gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte sind ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt
Wer kann Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt?
Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt zur Gruppe „sachsen_anhalt_medien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt