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Maßnahmen der politischen Bildung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Sachsen-Anhalt fördert Bildungsorganisationen mit Zuschüssen für politische Bildungsprojekte, die demokratisches Denken und bürgerschaftliches Engagement durch Seminare, Workshops und Vorträge fördern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Organisationen, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen und Schulen mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Sachsen-Anhalt stellt Zuschüsse für Bildungseinrichtungen bereit, die Projekte der politischen Bildungsarbeit und der Stärkung von Demokratie, Vielfalt und bürgerschaftlichem Engagement durchführen. Förderfähige Maßnahmen umfassen Aktivitäten zu Regionalgeschichte, demokratischen Institutionen, Zeitgeschichte, Extremismusprävention und Medienkompetenz in politischen Diskursen. Förderquote: bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge mindestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mb_sachsen_anhalt“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen und Schulen mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Maßnahmen der politischen Bildung

Wer kann Maßnahmen der politischen Bildung beantragen?

Gemeinnützige Organisationen, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen und Schulen mit Sitz in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen der politischen Bildung?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Maßnahmen der politischen Bildung beantragen?

Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme

Wer ist Fördergeber von Maßnahmen der politischen Bildung?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Maßnahmen der politischen Bildung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Maßnahmen der politischen Bildung zur Gruppe „mb_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt