Maßnahmen der politischen Bildung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Sachsen-Anhalt fördert Bildungsorganisationen mit Zuschüssen für politische Bildungsprojekte, die demokratisches Denken und bürgerschaftliches Engagement durch Seminare, Workshops und Vorträge fördern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Organisationen, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen und Schulen mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mb_sachsen_anhalt“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen und Schulen mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Maßnahmen der politischen Bildung
Wer kann Maßnahmen der politischen Bildung beantragen?
Gemeinnützige Organisationen, Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen und Schulen mit Sitz in Sachsen-Anhalt
Wie hoch ist die Förderung bei Maßnahmen der politischen Bildung?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Maßnahmen der politischen Bildung beantragen?
Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme
Wer ist Fördergeber von Maßnahmen der politischen Bildung?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Maßnahmen der politischen Bildung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Maßnahmen der politischen Bildung zur Gruppe „mb_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt