Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt qualitativ hochwertige Digitalisierungsprojekte zur Umsetzung der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 120.000 €.
Frist und Status
Antragstellung derzeit nicht möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_digital“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts.
Die Projekte müssen innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ liegen und bestimmte Bedingungen erfüllen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“
Wer kann Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“?
Förderbetrag: 5.000 € – 120.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ beantragen?
Antragstellung derzeit nicht möglich
Wer ist Fördergeber von Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ zur Gruppe „sachsen_anhalt_digital". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 120.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt