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Integrationspreis des Landes Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Integrationspreis zeichnet Engagement für die Integration Zugewanderter in verschiedenen Bereichen aus.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Mit dem Integrationspreis des Landes Sachsen-Anhalt werden Vereine, Initiativen, Kommunen, Unternehmen, aber auch Einzelpersonen ausgezeichnet, die sich engagieren für die Integration Zugewanderter in Sprache, Ausbildung und Arbeit, die Integration durch Kultur und Sport sowie die Teilhabe von Zugewanderten. Der Preis wird in vier Kategorien ausgeschrieben: Kita, Schule und Ausbildung – Schlüssel erfolgreicher Integration; Teilhabe von Frauen mit Migrationsgeschichte; Engagement für Vielfalt und Zusammenhalt – gegen Rassismus und Diskriminierung; Ehrung für besonderes Engagement von Einzelpersonen. Verliehen wird der Integrationspreis im Rahmen einer Festveranstaltung im Mai.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 1.000 €.

Frist und Status

Die Bewerbungsfrist endet jedes Jahr im Mai.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_integratio“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Integrationspreis des Landes Sachsen-Anhalt

Wer kann Integrationspreis des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?

Einzelpersonen, Initiativen, Vereine, Kommunen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Integrationspreis des Landes Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: 500 € – 1.000 €.

Bis wann kann man Integrationspreis des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?

Die Bewerbungsfrist endet jedes Jahr im Mai.

Wer ist Fördergeber von Integrationspreis des Landes Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Integrationspreis des Landes Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Integrationspreis des Landes Sachsen-Anhalt zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_integratio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 1.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Preis
Förderregion
Sachsen-Anhalt