Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Wenn Sie Projekte planen, mit denen Regionalbewusstsein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 60.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH, deren Gesellschafter (die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.
“, „Kommunen in der Metropolregion e.V.
“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.
“) sowie Mitglieder der Gesellschafter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt auf Basis des jeweils gültigen Metropolarbeitsprogramms durchführen.
Ihr Projekt muss sich über mindestens 50 Prozent des Gebietes der Metropolregion erstrecken oder mindestens 50 Prozent der Bevölkerung am Wohnort in der Metropolregion oder mindestens 50 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort in der Metropolregion betreffen oder ein Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion sein.
Bei der Umsetzung Ihres Projekts müssen Sie die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen beachten sowie die Chancengleichheit (zum Beispiel Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) wahren.
Sie müssen die Zweckbindungsfrist für durch das Projekt erworbene Gegenstände von 5 Jahren nach Abschluss der Maßnahme beachten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg
Wer kann Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg?
Förderbetrag: ab 60.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragen?
Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Vereine
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 60.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen