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Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte zur Förderung von Regionalbewusstsein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Metropolregion.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte freiwilliger Zusammenschlüsse im Gebiet der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg. Die Förderung umfasst Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen, Netzwerken, Verbundprojekten, Innovationsprojekten, Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten sowie investive Maßnahmen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, bei einem Projektvolumen von mindestens 60.000 Euro und einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 60.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH und deren Gesellschafter sowie Mitglieder der Gesellschafter.

Projekte müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, wie die Berücksichtigung des Metropolarbeitsprogramms und die Einhaltung von Klimaschutz- und Chancengleichheitszielen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg

Wer kann Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg?

Förderbetrag: ab 60.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 60.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen