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Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen

Wenn Sie Projekte planen, mit denen Regionalbewusstsein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte freiwilliger Zusammenschlüsse im Gebiet der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg. Als Zusammenschluss verständigen Sie sich auf eigenständige Entwicklungskonzepte, legen vorrangige Handlungsfelder fest und setzen sie um. Sie erhalten die Förderung für Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen, Netzwerken, Verbundprojekten, Innovationsprojekten, Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien, Etablierung von Regionalmanagements mit konkreten Projektaufträgen und Projektmanagements, wissenschaftlich evaluierende Begleitung zur Weiterentwicklung und effizienten Ausgestaltung regionaler Kooperationsprozesse, regionale Profilierung durch Regionalmarketing und Öffentlichkeitsarbeit und investive Maßnahmen sowie deren Vorbereitung. Außerdem werden Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Projektvolumen von mindestens EUR 60.000 und einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 15.9. eines Jahres für das Folgejahr an das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 60.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH, deren Gesellschafter (die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.

“, „Kommunen in der Metropolregion e.V.

“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.

“) sowie Mitglieder der Gesellschafter.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt auf Basis des jeweils gültigen Metropolarbeitsprogramms durchführen.

Ihr Projekt muss sich über mindestens 50 Prozent des Gebietes der Metropolregion erstrecken oder mindestens 50 Prozent der Bevölkerung am Wohnort in der Metropolregion oder mindestens 50 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort in der Metropolregion betreffen oder ein Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion sein.

Bei der Umsetzung Ihres Projekts müssen Sie die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen beachten sowie die Chancengleichheit (zum Beispiel Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) wahren.

Sie müssen die Zweckbindungsfrist für durch das Projekt erworbene Gegenstände von 5 Jahren nach Abschluss der Maßnahme beachten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg

Wer kann Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg?

Förderbetrag: ab 60.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 60.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen