Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 133 Tagen
Wenn Sie Projekte planen, mit denen Regionalbewusstsein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 60.000 €.
Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH, deren Gesellschafter (die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.
“, „Kommunen in der Metropolregion e.V.
“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.
“) sowie Mitglieder der Gesellschafter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt auf Basis des jeweils gültigen Metropolarbeitsprogramms durchführen.
Ihr Projekt muss sich über mindestens 50 Prozent des Gebietes der Metropolregion erstrecken oder mindestens 50 Prozent der Bevölkerung am Wohnort in der Metropolregion oder mindestens 50 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort in der Metropolregion betreffen oder ein Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion sein.
Bei der Umsetzung Ihres Projekts müssen Sie die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen beachten sowie die Chancengleichheit (zum Beispiel Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) wahren.
Sie müssen die Zweckbindungsfrist für durch das Projekt erworbene Gegenstände von 5 Jahren nach Abschluss der Maßnahme beachten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: ab 60.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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