Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte zur Förderung von Regionalbewusstsein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Metropolregion.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 60.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH und deren Gesellschafter sowie Mitglieder der Gesellschafter.
Projekte müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, wie die Berücksichtigung des Metropolarbeitsprogramms und die Einhaltung von Klimaschutz- und Chancengleichheitszielen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg
Wer kann Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg?
Förderbetrag: ab 60.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragen?
Anträge müssen bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 60.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen