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Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI) – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung sowie zum Wissensaustausch für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft oder im Gartenbau und für weitere Personen im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Organisation, Bereitstellung und Durchführung der Maßnahmen einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie für Pläne und Studien im Zusammenhang mit den Maßnahmen. Dazu gehören Lehrgänge, Workshops, Coachings, Exkursionen und Betriebsbesuche. Förderfähig sind Maßnahmen in einem der folgenden Handlungsfelder: Klimaschutz, Umweltschutz, Wasserschutz, Tiergesundheit/Tierwohl, Biodiversität, Pflanzenbau, ökologischer Landbau, Sozioökonomie, soziale Landwirtschaft, ökologische Leistungen, Initiierung und Unterstützung einer sozialen Dorfentwicklung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 18 € – 180 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu festgelegten Terminen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Organisationen und Einrichtungen, die berufsbezogene Qualifizierung und Wissenstransfer anbieten.

Die Teilnehmenden müssen ihren Wohn- oder Betriebssitz im ländlichen Raum in Niedersachsen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der Fachkompetenz

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Häufige Fragen zu Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)

Wer kann Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI) beantragen?

Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)?

Förderbetrag: 18 € – 180 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu festgelegten Terminen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
18 € – 180 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen