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Antrag möglichZuschuss

RIKA - Besondere Projekte – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen

Das Förderprogramm RIKA unterstützt besondere Projekte zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm RIKA fördert Modellprojekte, die übertragbare Methoden oder Erkenntnisse zur Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Pflege entwickeln. Es werden auch interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsmaßnahmen gefördert. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von 40% im SER-Gebiet und 60% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können Anträge stellen, sofern die Eignung und Kompetenz gegeben ist.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Antragstellung mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Eignung und fachliche sowie administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation und ggf.

der Kooperationspartner.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Nachweise über die Erreichung der Meilensteine

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „RIKA - Besondere Projekte"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu RIKA - Besondere Projekte

Wer kann RIKA - Besondere Projekte beantragen?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei RIKA - Besondere Projekte?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man RIKA - Besondere Projekte beantragen?

Antragstellung mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

Wer ist Fördergeber von RIKA - Besondere Projekte?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
  • → Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen
  • → Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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