RIKA - Besondere Projekte – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Das Förderprogramm RIKA unterstützt besondere Projekte zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Frist und Status
Antragstellung mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Eignung und fachliche sowie administrative Kompetenz der förderempfangenden Organisation und ggf.
der Kooperationspartner.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Nachweise über die Erreichung der Meilensteine
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „RIKA - Besondere Projekte"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu RIKA - Besondere Projekte
Wer kann RIKA - Besondere Projekte beantragen?
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei RIKA - Besondere Projekte?
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man RIKA - Besondere Projekte beantragen?
Antragstellung mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
Wer ist Fördergeber von RIKA - Besondere Projekte?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen