Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Förderung von Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg durch Zuschüsse oder Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen sowie die Städte in diesen Landkreisen und der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderfonds der Metropolregion Hamburg
Wer kann Förderfonds der Metropolregion Hamburg beantragen?
Kommune, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderfonds der Metropolregion Hamburg?
Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderfonds der Metropolregion Hamburg beantragen?
Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderfonds der Metropolregion Hamburg?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Niedersachsen