Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen, die Städte samt Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen, die Freie und Hansestadt Hamburg, außerdem der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.
“.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss die Entwicklung der Metropolregion Hamburg stärken.
Im Fall von Kooperationsprojekten von Antragsberechtigten mit weiteren Beteiligten müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung schließen, bei der ein Antragsberechtigter bestimmt wird, der federführend die Antragstellung beim jeweiligen Förderfonds übernimmt.
Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 15 Jahre für Bauten und bauliche Anlagen sowie 5 Jahren für technische Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände beachten.
Sie müssen normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
Davon ausgenommen ist der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V..
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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