VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern fördern Vorhaben zur Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH). Sie erhalten die Förderung für investive Projekte einschließlich Vorbereitung, Studien und Konzepte, zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten MRH, zum Beispiel metropolregionsbezogenes oder projektbezogenes Marketing, sowie Regional- und Projektmanagement als Teil eines Leitprojekts der MRH. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar). Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Wenn Sie als Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert. Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestens EUR 10.000 umfassen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in Papierform und elektronisch an das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg und an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in Hamburg. Als kreisangehörige Gemeinde reichen Sie Ihren Antrag bitte über den Landkreis ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen, die Städte samt Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen, die Freie und Hansestadt Hamburg, außerdem der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.

“.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss die Entwicklung der Metropolregion Hamburg stärken.

Im Fall von Kooperationsprojekten von Antragsberechtigten mit weiteren Beteiligten müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung schließen, bei der ein Antragsberechtigter bestimmt wird, der federführend die Antragstellung beim jeweiligen Förderfonds übernimmt.

Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 15 Jahre für Bauten und bauliche Anlagen sowie 5 Jahren für technische Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände beachten.

Sie müssen normalerweise einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.

Davon ausgenommen ist der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V..

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderfonds der Metropolregion Hamburg

Wer kann Förderfonds der Metropolregion Hamburg beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderfonds der Metropolregion Hamburg?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderfonds der Metropolregion Hamburg beantragen?

Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderfonds der Metropolregion Hamburg?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Niedersachsen