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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Beseitigung von Umweltschäden sowie zur Revitalisierung und Erhöhung der nachhaltigen Nutzung von Brachflächen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Sanierung von Brachflächen einschließlich Flächen in Umwandlungsgebieten (Konversionsflächen). Sie erhalten die Förderung vor allem für die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten einschließlich erforderliche Detailplanungen, Überwachungsmaßnahmen und auch Gebäudeabbrüche. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“. Der Zuschuss kann durch Landesmittel um bis zu 15 Prozent erhöht werden, abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als EUR 200.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Beachten Sie bitte, dass Antragsstichtage festgelegt werden können, die im Internet veröffentlicht werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.

Frist und Status

Antragsstichtage können festgelegt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts undjuristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen für die zu sanierende Fläche ein Nachnutzungskonzept vorlegen.Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Sachverständige, die Sie zur Durchführung des Vorhabens beauftragen, müssen nach § 18 Bundesbodenschutz-Gesetz (BBodSchG) anerkannt sein.Betrifft Ihr Vorhaben eine Altlast, muss diese in das Altlastenkataster aufgenommen und es muss eine Gefährdungsabschätzung entsprechend § 9 BBodSchG und den Bestimmungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchgeführt worden sein.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien zur Ermittlung der Förderwürdigkeit des Projekts nachweisen.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen

Wer kann Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen?

Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen beantragen?

Antragsstichtage können festgelegt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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