Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Beseitigung von Umweltschäden sowie zur Revitalisierung und Erhöhung der nachhaltigen Nutzung von Brachflächen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Antragsstichtage können festgelegt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts undjuristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen für die zu sanierende Fläche ein Nachnutzungskonzept vorlegen.Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Sachverständige, die Sie zur Durchführung des Vorhabens beauftragen, müssen nach § 18 Bundesbodenschutz-Gesetz (BBodSchG) anerkannt sein.Betrifft Ihr Vorhaben eine Altlast, muss diese in das Altlastenkataster aufgenommen und es muss eine Gefährdungsabschätzung entsprechend § 9 BBodSchG und den Bestimmungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchgeführt worden sein.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien zur Ermittlung der Förderwürdigkeit des Projekts nachweisen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Antragsstichtage können festgelegt werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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