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Antrag möglichZuschuss

Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Biodiversitätserfassung und -bewertung (BiodivDetect) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune oder Unternehmen die Biodiversitätsforschung mit modernen Technologien vorantreiben möchten, können Sie Fördermittel für Ihr Verbundprojekt beantragen. Dieser Zuschuss schließt kritische Wissenslücken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Sie können eine Förderung erhalten. Das gilt für neue Technologien zur Erfassung und Bewertung der biologischen Vielfalt in Deutschland. Das Förderprogramm BiodivDetect unterstützt Arbeiten außerhalb klassischer taxonomischer Fragen. Im Fokus stehen insbesondere die genetische Vielfalt und die Rolle von Organismen in Ökosystemen. Ihre Arbeiten müssen sich auf terrestrische Systeme oder auf aquatische Systeme des Festlandes beziehen. Der marine Bereich ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Vorhaben müssen einen klaren Anwendungscharakter haben. Sie müssen relevante Partner aus Verwaltung, Wirtschaft, Bildung oder Zivilgesellschaft aktiv einbinden. Die entwickelten Lösungen sollen im Förderzeitraum oder direkt danach erprobt werden. Sie erhalten die Zuwendung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung. Die beantragte Förderung soll pro Verbundvorhaben 1,5 Millionen EUR (1.500.000 EUR) nicht überschreiten. Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt in der Regel 36 Monate. Sie müssen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit den Partnern abschließen. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) ist verpflichtend.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 26. November 2026. Die Antragstellung im Rahmen der ersten Stufe (Einreichung der Projektskizze) ist bis zum 26.11.2026 möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie führen Ihr Projekt als Verbundvorhaben durch und benennen eine Verbundkoordination.Sie binden relevante Akteure (Stakeholder) aus der Praxis aktiv in die Projektarbeit ein.Sie weisen einen klaren Anwendungs- und Transferbezug Ihres Vorhabens nach.Sie erklären sich bereit, aktiv mit der zentralen FEdA-Koordinierungsstelle zusammenzuarbeiten.Sie bestätigen das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.Sie weisen nach der Förderung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland vor.Sie stellen bei Beteiligung grundfinanzierter Forschungseinrichtungen sicher, dass der Projektbezug klar abgegrenzt ist.Sie schließen vor der Förderentscheidung eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.

Ausschlussgründe: Sie führen Arbeiten im marinen Bereich durch.Sie haben mit dem Vorhaben bereits vor der vorläufigen Bewilligung begonnen.Sie fordern Fördermittel für reine Bauinvestitionen oder für Demo- und Referenzanlagen ohne unmittelbaren Forschungsbezug.Sie sind einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren Beihilfeentscheidung nicht nachgekommen.Sie gelten als Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 2 Absatz 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).Sie planen eine Nutzung der Projektergebnisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.

weitere Informationen Für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze): Formlose, aussagekräftige Projektskizze in deutscher Sprache im Umfang von maximal 12 Seiten inklusive DeckblattArbeitsplan mit detaillierten Arbeitspaketen aller beteiligten PartnerGrober Zeit- und Finanzierungsplan des Verbundprojekts Für die zweite Verfahrensstufe (förmlicher Förderantrag): Formeller, vollständiger Förderantrag über das elektronische System easy-Online (siehe weiterführende Links)Ausführliche Vorhabenbeschreibung im Umfang von maximal 40 SeitenDetaillierter Finanzierungsplan des ProjektsNachweis über eine grundsätzliche Einigung über die Kooperationskriterien gemäß BMFTR-Vordruck Nummer 0110Schriftliche Bestätigung über das Vorhandensein eines ForschungsdatenmanagementplansSchriftliche Einstufung der Unternehmensgröße gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (nur für gewerbliche Unternehmen).

Erforderliche Unterlagen

  • Formlose, aussagekräftige Projektskizze in deutscher Sprache im Umfang von maximal 12 Seiten inklusive Deckblatt,Arbeitsplan mit detaillierten Arbeitspaketen aller beteiligten Partner,Grober Zeit- und Finanzierungsplan des Verbundprojekts,Formeller, vollständiger Förderantrag über das elektronische System easy-Online,Ausführliche Vorhabenbeschreibung im Umfang von maximal 40 Seiten,Detaillierter Finanzierungsplan des Projekts,Nachweis über eine grundsätzliche Einigung über die Kooperationskriterien gemäß BMFTR-Vordruck Nummer 0110,Schriftliche Bestätigung über das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans,Schriftliche Einstufung der Unternehmensgröße gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (nur für gewerbliche Unternehmen)

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Häufige Fragen zu Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Biodiversitätserfassung und -bewertung (BiodivDetect)

Wer kann Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Biodiversitätserfassung und -bewertung (BiodivDetect) beantragen?

Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Biodiversitätserfassung und -bewertung (BiodivDetect)?

Förderbetrag: bis 1.500.000 €.

Bis wann kann man Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Biodiversitätserfassung und -bewertung (BiodivDetect) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 26. November 2026. Die Antragstellung im Rahmen der ersten Stufe (Einreichung der Projektskizze) ist bis zum 26.11.2026 möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Biodiversitätserfassung und -bewertung (BiodivDetect)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
26. November 2026
Förderregion
Bundesweit

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