Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Programm fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen durch zinsgünstige Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 16. Dezember 2026. Anträge, die im Jahr 2026 noch zugesagt und ausgezahlt werden sollen, müssen bis spätestens zum 04.12.2026 vollständig eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Die Darlehensvergabe ist an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen gebunden.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenStädte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts
Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 16. Dezember 2026. Anträge, die im Jahr 2026 noch zugesagt und ausgezahlt werden sollen, müssen bis spätestens zum 04.12.2026 vollständig eingereicht werden.
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →