VeröffentlichtDarlehen

NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Programm fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen durch zinsgünstige Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Investitionsvorhaben in wasserwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere im Hochwasserrisikomanagement und naturnahen Gewässerausbau. Die Darlehensvergabe ist an formale Voraussetzungen gebunden, und die Antragsteller müssen bestätigen, dass der Antrag zur Genehmigung des Planfeststellungsverfahrens bereits eingereicht wurde.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Die Darlehensvergabe ist an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen gebunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zusammenfassende Projektbeschreibung,Antrag zur Genehmigung des Planfeststellungsverfahrens

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz

Wer kann NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz beantragen?

Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen