NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Programm fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen durch zinsgünstige Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Die Darlehensvergabe ist an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen gebunden.
Erforderliche Unterlagen
- Zusammenfassende Projektbeschreibung,Antrag zur Genehmigung des Planfeststellungsverfahrens
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz
Wer kann NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz beantragen?
Städte, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen