Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zuschüsse für international wegweisende Forschungsvorhaben zum Klima- und Ressourcenschutz sowie Gesellschafts- und Wirtschaftsentwicklung.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Antragsfristen ergeben sich aus spezifischen Förderaufrufen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Notwendige fachliche Qualifikation, ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens, Stärkung der Kompetenz zur Lösung definierter Probleme, Weiterentwicklung des Standes der Technik, hohes technisches und wirtschaftliches Risiko, Interesse des Bundes.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Antragsfristen ergeben sich aus spezifischen Förderaufrufen.
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →