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Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung zur Unterstützung nachhaltiger Mobilitätslösungen in städtischen Regionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm zielt darauf ab, innovative Konzepte und Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität in städtischen Gebieten zu unterstützen. Es richtet sich an Kommunen und Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung der Mobilität und zur Reduzierung von Emissionen umsetzen möchten.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)

Wer kann Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität) beantragen?

Kommunen und Unternehmen

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen