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Antrag möglichZuschuss

Nachhaltige städtische Mobilität – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Förderung von Maßnahmenpaketen zur Umsetzung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen, Kammern.

Was wird gefördert?

Gemeinden, kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie kleine und mittlere Unternehmen können Zuschüsse erhalten, um Maßnahmenpakete aus nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen umzusetzen. Gefördert werden Maßnahmen, die mindestens zwei spezifische Maßnahmen enthalten, wie die Neugestaltung städtischer Flächen oder innovative Mobilität. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend bei den zuständigen Bezirksregierungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die zu fördernden Mobilitätspläne müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter die Formulierung von Zielen und die Einbindung betroffener Akteure.

Ein Beschluss der zuständigen politischen Gremien über den Mobilitätsplan darf bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Mobilitätsplan,Kooperationsvertrag (bei Verbundvorhaben)

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Häufige Fragen zu Nachhaltige städtische Mobilität

Wer kann Nachhaltige städtische Mobilität beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen, Kammern

Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige städtische Mobilität?

Förderbetrag: 100.000 € – 200.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Nachhaltige städtische Mobilität beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Nachhaltige städtische Mobilität?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur
  • → Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr
  • → NRW.BANK.Mittelstandsfonds

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 200.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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