Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Förderung von Maßnahmenpaketen zur Umsetzung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen, Kammern.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 200.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die zu fördernden Mobilitätspläne müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter die Formulierung von Zielen und die Einbindung betroffener Akteure.
Ein Beschluss der zuständigen politischen Gremien über den Mobilitätsplan darf bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen, Kammern
Förderbetrag: 100.000 € – 200.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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