Nachhaltige städtische Mobilität – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung von Maßnahmenpaketen zur Umsetzung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen, Kammern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Die zu fördernden Mobilitätspläne müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter die Formulierung von Zielen und die Einbindung betroffener Akteure.
Ein Beschluss der zuständigen politischen Gremien über den Mobilitätsplan darf bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Mobilitätsplan,Kooperationsvertrag (bei Verbundvorhaben)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nachhaltige städtische Mobilität
Wer kann Nachhaltige städtische Mobilität beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen, Kammern
Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige städtische Mobilität?
Förderbetrag: 100.000 € – 200.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Nachhaltige städtische Mobilität beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Nachhaltige städtische Mobilität?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen