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Darlehen für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Existenzgründer und mittelständische Unternehmen können Darlehen für Investitionsmaßnahmen und Betriebsmittel erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, mittelständische Unternehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründer(innen) und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. €. Es können Darlehen für in- und ausländische Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf beantragt werden. Die Darlehen können insbesondere für Investitionsmaßnahmen sowie zur Deckung des Liquiditäts- und Betriebsmittelbedarfs verwendet werden. Förderfähig sind unter bestimmten Bedingungen auch Fremdvermietungen und Umschuldungen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und das Vorhaben muss einen positiven NRW-Effekt haben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg versprechen und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Darlehen für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen

Wer kann Darlehen für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen beantragen?

Existenzgründer, mittelständische Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Darlehen für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Darlehen für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen