Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Gefördert werden Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, private Investoren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens zweckentsprechend verwendet werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur
Wer kann Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur beantragen?
Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, private Investoren
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur?
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen