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Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Gefördert werden Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, private Investoren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die öffentliche und/oder soziale Infrastruktur inklusive Anschaffung der dafür notwendigen Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen. Dazu zählen soziale Infrastruktur, öffentliche Verkehrsinfrastruktur, Maßnahmen der Stadt- und Dorfentwicklung sowie Infrastruktur der Grundver- und Entsorgung. Die NRW.BANK finanziert Maßnahmen wie den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Baukosten und Anschaffung von Inventar. Die Förderart umfasst Annuitäten- oder Ratendarlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.

Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens zweckentsprechend verwendet werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur

Wer kann Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur beantragen?

Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, private Investoren

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur?

Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen