Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Gefördert werden Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, private Investoren.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für die Dauer der ersten Zinsbindung zweckentsprechend genutzt werden, jedoch mindestens für 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Angehörige der freien Berufe, private Investoren
Förderbetrag: bis 50.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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