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NRW.BANK.Sportstätten – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt Sportstätten mit finanziellen Mitteln.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Sportvereine.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK bietet Fördermittel für den Bau und die Modernisierung von Sportstätten an. Ziel ist es, die Infrastruktur im Sportbereich zu verbessern und den Zugang zu Sportangeboten zu erleichtern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „NRW.BANK.Sportstätten"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob NRW.BANK.Sportstätten zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Sportstätten

Wer kann NRW.BANK.Sportstätten beantragen?

Kommunen und Sportvereine

Wer ist Fördergeber von NRW.BANK.Sportstätten?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen