Fördergeber: NRW.BANK
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen können Darlehen zur Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur beantragen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände).
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Die Sportstätte muss einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen und die zuständige Gemeinde muss über das Vorhaben informiert werden.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Darlehen für Sportstätteninfrastruktur zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenGemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände)
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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