Darlehen für Sportstätteninfrastruktur – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen können Darlehen zur Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Die Sportstätte muss einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen und die zuständige Gemeinde informiert werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Darlehen für Sportstätteninfrastruktur"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Darlehen für Sportstätteninfrastruktur zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Darlehen für Sportstätteninfrastruktur
Wer kann Darlehen für Sportstätteninfrastruktur beantragen?
Gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände)
Wie hoch ist die Förderung bei Darlehen für Sportstätteninfrastruktur?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Darlehen für Sportstätteninfrastruktur?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen