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Darlehen für Sportstätteninfrastruktur – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen können Darlehen zur Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände).

Was wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände), die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. sind. Die Darlehen können für den Erwerb, die Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung von Sportanlagen sowie für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen verwendet werden. Die Förderung umfasst bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten mit einem Höchstbetrag von 10 Millionen Euro und Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Voraussetzungen

Die Sportstätte muss einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen und die zuständige Gemeinde informiert werden.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Darlehen für Sportstätteninfrastruktur

Wer kann Darlehen für Sportstätteninfrastruktur beantragen?

Gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände)

Wie hoch ist die Förderung bei Darlehen für Sportstätteninfrastruktur?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Darlehen für Sportstätteninfrastruktur?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen