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Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beim Bau und bei der Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren. Sie erhalten die Förderung für investive Ausgaben für Planung, Bau, Baunebenkosten und Lieferungen und Leistungen (zum Beispiel Ausgaben für die Erstausstattung) sowie außerdem für erhöhte Investitionsausgaben, die sich aus einer stärker an der Kreislaufwirtschaft oder zur Anpassung an den Klimawandel orientierten Projektplanung ergeben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept mit angestrebten Zielen, Angeboten und Maßnahmen,Wirtschaftlichkeitsberechnung,Nachweis der Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben,Gesamtfinanzierung des Vorhabens

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren

Wer kann Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen