Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 141 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren mit Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine) sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, als Träger der Technologie- und Gründerzentren.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Projekt in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
Es darf sich nicht um ein Regionalfördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) handeln.
Es muss ein nachgewiesener Bedarf bestehen für technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer und Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, die anspruchsvolle technologiebasierte Produkte oder Leistungen erstellen oder diese pilothaft anwenden.
Die Infrastruktur, für die Sie eine Förderung erhalten, muss interessierten Nutzerinnen und Nutzern zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
Sie müssen ein Konzept mit den angestrebten Zielen, Angeboten und Maßnahmen sowie der Geschäfts- und Gebührenpolitik des Zentrums, der Abschätzung der Nachfrage und mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen.
Sie müssen die Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben nachweisen und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung
Förderquote: 40 %.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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