Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Altlasten sanieren, damit brachliegende Flächen wieder genutzt werden können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss.
Antragsberechtigt sind: Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden, juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 50.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden sowiejuristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck dem Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung von Grundstücken mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung dient.
Sie erhalten die Förderung nur dann, wenn die altlastverdächtige Fläche im Altlastenkataster geführt, die Durchführung der Maßnahme von der zuständigen Behörde angeordnet oder die Verantwortlichkeit des Antragstellers nach § 4 BBodSchG im Antrag dokumentiert ist.
Ihre Sanierungsmaßnahmen werden nur dann gefördert, wenn die Altlasten im Altlastenkataster aufgenommen worden sind und eine Gefährdungsabschätzung nach § 9 BBodSchG durchgeführt wurde.
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Jetzt Projekt prüfenKreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden, juristische Personen des privaten Rechts
Förderbetrag: 2.000 € – 50.000 €. Förderquote: 75 %.
Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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