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  4. /Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen
Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Altlasten sanieren, damit brachliegende Flächen wieder genutzt werden können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden, juristische Personen des privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Abwehrmaßnahmen gegen die von Altlasten ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt. Sie erhalten die Förderung für Untersuchungen von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten,Sanierungen von Altlasten sowiedie Wiedereingliederung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten (Flächenrecycling) und Wiedernutzung brachliegender Flächen (Flächenmanagement). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt für Untersuchungsmaßnahmen und Maßnahmen des Flächenmanagements maximal 75 Prozent,für Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen des Flächenrecyclings maximal 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Aufwendungen. Die Bagatellgrenze richtet sich nach der Maßnahmenart und liegt zwischen EUR 2.000 und EUR 50.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher Ausfertigung an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 50.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden sowiejuristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck dem Erwerb, der Verwaltung oder der Veräußerung von Grundstücken mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung dient.

Sie erhalten die Förderung nur dann, wenn die altlastverdächtige Fläche im Altlastenkataster geführt, die Durchführung der Maßnahme von der zuständigen Behörde angeordnet oder die Verantwortlichkeit des Antragstellers nach § 4 BBodSchG im Antrag dokumentiert ist.

Ihre Sanierungsmaßnahmen werden nur dann gefördert, wenn die Altlasten im Altlastenkataster aufgenommen worden sind und eine Gefährdungsabschätzung nach § 9 BBodSchG durchgeführt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag in zweifacher Ausfertigung,Dokumentation der Verantwortlichkeit nach § 4 BBodSchG

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen

Wer kann Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen beantragen?

Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden, juristische Personen des privaten Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen?

Förderbetrag: 2.000 € – 50.000 €. Förderquote: 75 %.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen?

Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 50.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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