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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Ihnen als Landwirtin oder Landwirt durch Einschränkungen in der Bewirtschaftung von Dauergrünland in den EU-Vogelschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten oder Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen finanziell bei der Erhaltung von ökologisch wertvollem Dauergrünland in den EU-Vogelschutzgebieten, in den FFH-Gebieten (Natura-2000-Gebiete) und in den Naturschutzgebieten in Schleswig-Holstein. Dies geschieht mit Mitteln der Europäischen Union (EU). Sie erhalten einen Ausgleich für die Kosten und Einkommensverluste, die sich infolge von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten ergeben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt im Jahr EUR 90,00 pro Hektar. In bestimmten EU-Vogelschutzgebieten beträgt der Zuschuss EUR 170,00 pro Hektar. Die Förderung erhalten Sie nur, wenn Sie einen Mindestbetrag von EUR 160,00 erreichen. Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch jeweils bis zum 15.5. eines Jahres an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 160 € – 170 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. Mai eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.Bei Ihrer zu fördernden Fläche muss es sich um Dauergrünland handeln.Die zu fördernde Dauergrünlandfläche muss in einem FFH-Gebiet, einem EU-Vogelschutzgebiet oder in einem gemäß § 13 Landesnaturschutzgesetz ausgewiesenen Naturschutzgebiet in Schleswig-Holstein liegen und sich in privatem oder kirchlichem Eigentum befinden.Sie sind verpflichtet, die mit den spezifischen Verpflichtungen und Auflagen in direktem Zusammenhang stehenden Anforderungen (relevante Grundanforderungen) während des Verpflichtungszeitraums (1.1.

bis 31.12.) einzuhalten.Sie müssen Ihre Dauergrünlandfläche als Weide, Mähweide oder Mähfläche bewirtschaften.Sie dürfen keine Totalherbizide einsetzen.Dauergrünland-Narbenerhaltung und - verbesserung sind ausschließlich als Übersaat oder Nachsaat ohne Narbenzerstörung zulässig.Sie dürfen Nachsaaten nur mit Drillmaschinen, Schlitzdrillmaschinen oder anderen Dauergrünland-Direktsägeräten durchführen.Maschinen- und Gerätekombinationen mit Bodenbearbeitungsgeräten sind aus Gründen des Narbenerhalts nicht erlaubt.Sie dürfen die Grünlandflächen nicht mehr als bisher entwässern und Gräben nicht verfüllen.In den EU-Vogelschutzgebieten dürfen Sie das Beet-Grüppen- beziehungsweise Beet-Grabensystem nicht beseitigen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie

Wer kann Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie?

Förderbetrag: 160 € – 170 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. Mai eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie?

Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
160 € – 170 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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