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Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Senatsverwaltung fördert gemeinnützige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten.

Was wird gefördert?

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert jedes Jahr gemeinnützige Maßnahmen aus dem Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, die zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens im Land Berlin beitragen. Dies können beispielsweise Maßnahmen sein wie (Fahr-)Trainings, Beratungen, Schulungen, Veranstaltungen, Workshops und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Die Zielgruppen der Maßnahmen ergeben sich aus den Unfallanalysen und Handlungsschwerpunkten des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 des Landes Berlin (siehe weiterführende Links). Die Zielgruppen sind: Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Verkehr, Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen. In der Förderrichtlinie (Kapitel 3, Absatz 1) sind für jede Zielgruppe auch Förderschwerpunkte benannt. Bei Unklarheiten oder Fragen, insbesondere vor Einreichung des Antrags, steht Ihnen die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gerne beratend zur Seite.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Antragstellung derzeit nicht möglich Förderart: Zuschuss Förderbereich: Mobilität, Gesundheit & Soziales, Aus- & Weiterbildung, Beratung, Infrastruktur Fördergebiet: Berlin Förderberechtigte: Verband/Vereinigung, Unternehmen Fördergeber: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwel

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Die Förderung richtet sich insbesondere an Träger und Organisationen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten.

Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und beträgt 90 Prozent der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben.

Gemäß der Förderrichtlinie können insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die den darin beschriebenen Förderschwerpunkten und Zielgruppen (siehe Förderrichtlinie, Kapitel 3, Absatz 1) entsprechen.

Die Maßnahmen müssen in Berlin umgesetzt werden und eine bezirksübergreifende Bedeutung haben.

Grundvoraussetzung ist, dass für Ihr Projekt eine ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung und eine detaillierte Darstellung der Finanzierung vorliegt beziehungsweise die Angaben in den Antragsunterlagen vollständig sind.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Alle Antragsunterlagen können über die Informationsseite zur Förderung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen (siehe weiterführende Links) bezogen werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Antragsvordruck (allgemeiner Teil) Antragsvordruck (fachlicher Teil) Finanzierungsplan (Vordruck: aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und gegebenenfalls Stellenpläne sowie eine Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung) Konzept zur Evaluierung der Maßnahme mit geeigneten quantitativen Indikatoren (zum Beipsiel Anzahl der Teilnehmenden), das eine spätere Evaluierung der Zielerreichung (Erfolgskontrolle) der geförderten Maßnahme ermöglicht Personalbögen (Vordruck) von im Projekt Tätigen mit Stellenbeschreibung und Qualifikationsnachweis Kostenberechnung/Honorarkostenaufstellung (Vordruck) unter Beachtung der Honorarregelungen und generellen Regelungen für Prüfervergütungen und für sonstige Vergütungen für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter (sogenannte Bandbreitenregelung, gemäß Rundschreiben IV Nr.

61/2019 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 11.10.2019) rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis (Vordruck) – Liste der Zeichnungsberechtigten (gemäß aktueller Satzung) Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug je nach Rechtsform der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung (Vordruck) Mindestlohnerklärung (Vordruck) Arbeitsplatzbeschreibung (Vordruck).

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck (allgemeiner Teil),Antragsvordruck (fachlicher Teil),Finanzierungsplan,Konzept zur Evaluierung der Maßnahme,Personalbögen von im Projekt Tätigen,Kostenberechnung/Honorarkostenaufstellung,rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis,Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug,Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag,Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid,Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung,Mindestlohnerklärung,Arbeitsplatzbeschreibung

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen

Wer kann Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen beantragen?

natürliche und juristische Personen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen beantragen?

Antragstellung derzeit nicht möglich Förderart: Zuschuss Förderbereich: Mobilität, Gesundheit & Soziales, Aus- & Weiterbildung, Beratung, Infrastruktur Fördergebiet: Berlin Förderberechtigte: Verband/Vereinigung, Unternehmen Fördergeber: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwel

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Quelle: foerderdatenbank.de.

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