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Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Die Senatsverwaltung fördert gemeinnützige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten.

Was wird gefördert?

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert jedes Jahr gemeinnützige Maßnahmen aus dem Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, die zur Förderung verkehrssicheren Verhaltens im Land Berlin beitragen. Dies können beispielsweise Maßnahmen sein wie (Fahr-)Trainings, Beratungen, Schulungen, Veranstaltungen, Workshops und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Die Zielgruppen der Maßnahmen ergeben sich aus den Unfallanalysen und Handlungsschwerpunkten des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 des Landes Berlin. Die Zielgruppen sind: Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Verkehr, Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge für Maßnahmen, die im Folgejahr durchgeführt werden sollen, sollten im 4. Quartal eines Kalenderjahres gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Die Maßnahmen müssen in Berlin umgesetzt werden und eine bezirksübergreifende Bedeutung haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck (allgemeiner Teil),Antragsvordruck (fachlicher Teil),Finanzierungsplan,Konzept zur Evaluierung der Maßnahme,Personalbögen von im Projekt Tätigen,Kostenberechnung/Honorarkostenaufstellung,rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis,Vereins- beziehungsweise Handelsregisterauszug,Satzung beziehungsweise Gesellschaftsvertrag,Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid,Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung,Mindestlohnerklärung,Arbeitsplatzbeschreibung

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen

Wer kann Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen beantragen?

natürliche und juristische Personen, die gemeinnützige Projekte umsetzen möchten

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen beantragen?

Anträge für Maßnahmen, die im Folgejahr durchgeführt werden sollen, sollten im 4. Quartal eines Kalenderjahres gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin