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Antrag möglichZuschuss

Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel – Förderung in Berlin

Fördergeber: Landessportbund Berlin

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 98 Tagen

Der Landessportbund Berlin vergibt Zuwendungen aus der Deutschen Klassenlotterie Berlin für sportliche Zwecke.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine und Sportverbände.

Was wird gefördert?

Der Landessportbund Berlin (LSB) erhält Zuwendungen aus der Zweckabgabe der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB) und kann diese Mittel an seine Mitgliedsorganisationen (Fachverbände) und deren Vereine weitergeben. Die Weitergabe ist nur an solche Empfänger zulässig, die die Fördervoraussetzungen des LSB Berlin erfüllen. Die Förderungsmaßnahmen und die dafür verfügbaren Mittel werden durch den jeweils gültigen Haushaltsplan des LSB festgelegt. Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Berlin.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Empfänger müssen die Fördervoraussetzungen des LSB Berlin erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis,Belege,Jahresabschluss

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel

Wer kann Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel beantragen?

Sportvereine und Sportverbände

Wer ist Fördergeber von Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel?

Fördergeber ist Landessportbund Berlin. Quelle: lsb_berlin.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE II
  • → Pre-Seed-Fonds
  • → Soziale Betriebe

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