Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel – Förderung in Berlin
Fördergeber: Landessportbund Berlin
Stand: September 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Der Landessportbund Berlin vergibt Zuwendungen aus der Deutschen Klassenlotterie Berlin für sportliche Zwecke.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine und Sportverbände.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Berlin.
Voraussetzungen
Die Empfänger müssen die Fördervoraussetzungen des LSB Berlin erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis,Belege,Jahresabschluss
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel
Wer kann Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel beantragen?
Sportvereine und Sportverbände
Wer ist Fördergeber von Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel?
Fördergeber ist Landessportbund Berlin. Quelle: lsb_berlin.
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