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Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel – Förderung in Berlin

Fördergeber: Landessportbund Berlin

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Der Landessportbund Berlin vergibt Zuwendungen aus der Deutschen Klassenlotterie Berlin für sportliche Zwecke.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine und Sportverbände.

Was wird gefördert?

Der Landessportbund Berlin (LSB) erhält Zuwendungen aus der Zweckabgabe der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB) und kann diese Mittel an seine Mitgliedsorganisationen (Fachverbände) und deren Vereine weitergeben. Die Weitergabe ist nur an solche Empfänger zulässig, die die Fördervoraussetzungen des LSB Berlin erfüllen. Die Förderungsmaßnahmen und die dafür verfügbaren Mittel werden durch den jeweils gültigen Haushaltsplan des LSB festgelegt. Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Berlin.

Voraussetzungen

Die Empfänger müssen die Fördervoraussetzungen des LSB Berlin erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis,Belege,Jahresabschluss

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Häufige Fragen zu Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel

Wer kann Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel beantragen?

Sportvereine und Sportverbände

Wer ist Fördergeber von Allgemeine Verwendungsrichtlinie DKLB-Mittel?

Fördergeber ist Landessportbund Berlin. Quelle: lsb_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin