Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Das Programm fördert bauliche Projekte in sozial benachteiligten Quartieren zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur.
Antragsberechtigt sind: Soziale Einrichtungen in sozial benachteiligten Quartieren.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Weitere Projekte können bis 2027 in die Förderung aufgenommen werden.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
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Jetzt Projekt prüfenSoziale Einrichtungen in sozial benachteiligten Quartieren
Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Weitere Projekte können bis 2027 in die Förderung aufgenommen werden.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: senstadt_berlin.
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