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Soziale Infrastrukturmaßnahmen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das Programm fördert bauliche Projekte in sozial benachteiligten Quartieren zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: sozial benachteiligte Quartiere.

Was wird gefördert?

Die Mittel aus dem Programm „Soziale Infrastrukturmaßnahmen“ werden für baulich-investive Maßnahmen in den Handlungsräumen der GI eingesetzt. Finanziert werden Neubau, Erweiterung oder Ausbau bzw. Qualifizierung von Räumlichkeiten, die eine ressortübergreifende Mehrfachnutzung erlauben. Der Betrieb der sozialen Einrichtungen erfolgt durch eine andere Senatsverwaltung oder einen Bezirk. Die „Sozialen Infrastrukturmaßnahmen“ sind somit gelebte ressortübergreifende Kooperation im Rahmen der GI. Für die Maßnahmen standen erstmalig 25 Mio. Euro aus Landesmitteln im Zeitraum 2021 bis 2024 zur Verfügung, die mit Projekten untersetzt sind. Weitere Projekte konnten bis 2027 in die Förderung aufgenommen werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Weitere Projekte können bis 2027 in die Förderung aufgenommen werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

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Häufige Fragen zu Soziale Infrastrukturmaßnahmen

Wer kann Soziale Infrastrukturmaßnahmen beantragen?

sozial benachteiligte Quartiere

Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Infrastrukturmaßnahmen?

Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Soziale Infrastrukturmaßnahmen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Weitere Projekte können bis 2027 in die Förderung aufgenommen werden.

Wer ist Fördergeber von Soziale Infrastrukturmaßnahmen?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: senstadt_berlin.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Bundesweit