Soziale Infrastrukturmaßnahmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das Programm fördert bauliche Projekte in sozial benachteiligten Quartieren zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: sozial benachteiligte Quartiere.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Weitere Projekte können bis 2027 in die Förderung aufgenommen werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Soziale Infrastrukturmaßnahmen
Wer kann Soziale Infrastrukturmaßnahmen beantragen?
sozial benachteiligte Quartiere
Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Infrastrukturmaßnahmen?
Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Soziale Infrastrukturmaßnahmen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Weitere Projekte können bis 2027 in die Förderung aufgenommen werden.
Wer ist Fördergeber von Soziale Infrastrukturmaßnahmen?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: senstadt_berlin.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- Bundesweit