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Stärkung Berliner Großsiedlungen – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das Programm finanziert Maßnahmen zur Umsetzung sozio-kultureller Projekte in Berliner Großsiedlungen und unterstützt die Koordination vor Ort.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bewohnerinnen und Bewohner von Berliner Großsiedlungen.

Was wird gefördert?

Das im Jahr 2020 gestartete Programm „Stärkung Berliner Großsiedlungen“ finanziert Maßnahmen, mit denen insbesondere sozio-kulturelle Projekte in den Großsiedlungen umgesetzt sowie die Koordination vor Ort unterstützt werden sollen. Die Maßnahmen werden durch die Bezirksverwaltungen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beantragt und können in den folgenden Handlungsfeldern umgesetzt werden: Nachbarschaftliches Miteinander, Freiwilliges Engagement, Integration, Kinder und Jugendliche, Attraktivität des öffentlichen Raumes sowie Beteiligung, Vernetzung und Kooperation.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

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Häufige Fragen zu Stärkung Berliner Großsiedlungen

Wer kann Stärkung Berliner Großsiedlungen beantragen?

Bewohnerinnen und Bewohner von Berliner Großsiedlungen

Wer ist Fördergeber von Stärkung Berliner Großsiedlungen?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: senstadt_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin