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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie eine steckerfertige Photovoltaikanlage kaufen und an Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aufstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Mietende in Wohngebäuden sind..

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Mieterin oder Mieter in einem Wohngebäude beim Kauf und bei der Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage (sogenanntes Mini-Balkonkraftwerk oder Balkon-PV-Modul) mit einem Modulwechselrichter. Sie erhalten die Förderung für Geräte, die Sie nach dem 7.11.2022 gekauft haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 500,00 pro Photovoltaikanlage und Wohnungseinheit. Richten Sie Ihren Antrag bitte nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme Ihrer Anlage schriftlich an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Als Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum können Sie keinen Antrag mehr stellen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 500 €.

Frist und Status

Anträge können nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Mietende in Wohngebäuden sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Photovoltaikanlage nach dem 7.11.2022 gekauft haben und in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen.Die Photovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 200 Watt und eine Höchstleistung von 600 Watt (Anschlussleistung) aufweisen und nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden.Bevor Sie den Antrag stellen, müssen die Meldungen an den Netzbetreiber sowie an das Marktstammdatenregister erfolgt sein und falls erforderlich die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümerinnen oder Wohnungseigentümer und die Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde vorliegen.Die Photovoltaikanlage muss mindestens 2 Jahre in Ihrem Eigentum verbleiben.Im Zusammenhang mit der geförderten Phtovoltaikanlage dürfen Sie keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und für die eingespeiste Strommenge auch keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen.

Nicht gefördert werden der Erwerb von gebrauchten Gegenständen, Prototypen und reparierten Geräten,der Weiterverkauf neuer Geräte unter Privatpersonen sowieAusgaben für Zubehörteile und Umbausätze, Eigenleistungen, Hilfeleistungen Dritter und Eigenbau.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über die Installation der Photovoltaikanlage,Zustimmung des Vermieters (falls erforderlich)

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Mietende in Wohngebäuden sind.

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern?

Förderbetrag: bis 500 €.

Bis wann kann man Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Anträge können nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
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  • → Städtebauförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
  • → MV innoGROWTH

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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