IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand: September 2026 · Geprüft vor 43 Tagen
Bei Erwerb einer Gebrauchtimmobilie sowie damit verbundener notwendiger Sanierungspflicht können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung Ihres Darlehens durch Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Aufgrund von § 2 Abs.
4 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz – HmbWoFG) erlässt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen diese Förderrichtlinie.
Die Förderung erfolgt als besondere Wohnraumförderung.
Die jeweiligen Fördermaßnahmen werden gem.
§ 4 Abs.
1 des Gesetzes über die Hamburgische Investition- und Förderbank (IFB -Gesetz) von der IFB Hamburg durchgeführt.
Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Erhöhung bereits gewährter Fördermittel.
Die IFB Hamburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise,Energieausweis,Antragsformular
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Wer kann IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie beantragen?
Privatpersonen
Bis wann kann man IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie?
Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Hamburg