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IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Stand: September 2026 · Geprüft vor 43 Tagen

Bei Erwerb einer Gebrauchtimmobilie sowie damit verbundener notwendiger Sanierungspflicht können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung Ihres Darlehens durch Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die IFB Hamburg unterstützt durch das langfristige IFB -Eigenheimdarlehen den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen in Hamburg. Die bestehenden Wohngebäude müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse D, E, F, G oder H eingestuft sein. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels im Sinne des Aufenthaltsgesetzes beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes der EU haben. Für die Förderung muss mindestens ein minderjähriges Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes zum Familienhaushalt zählen. Für die Gewährung von Fördermitteln sind die nachfolgenden Einkommensgrenzen einzuhalten. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die nachfolgenden Einkommensgrenzen, bestehend aus dem zu versteuernden Einkommen, nicht überschreiten. Zu berücksichtigen sind die zum Haushalt der oder des Antragstellenden gehörenden Angehörigen, die zusammen mit ihr oder ihm das geförderte Objekt als Hauptwohnung beziehen. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Einkommensgrenze ergibt sich aus dem zu versteuernden Jahreseinkommen im Vorjahr der Antragstellung. Liegt noch kein Steuerbescheid vor, ist eine vorläufige Einkommenserklärung anzufertigen und die vollständigen Einkommensnachweise sind der IFB Hamburg vorzulegen. 1-Personen-Haushalt 75.000 EUR 2-Personen-Haushalt 100.000 EUR je weiterem Kind unter 18 Jahre erhöht sich die Grenze um 20.000 EUR. Gefördert wird der Erwerb von Wohnimmobilien der Energieklasse D, E, F, G oder H, welche im Zuge des Erwerbs energetisch saniert werden und mindestens die Energieklasse C oder besser nach Umsetzung der Maßnahmen erreichen. Gefördert werden: Kosten der Modernisierung und Sanierung Kosten der Energieberatung und Ausstellung des Energieausweises Beim erstmaligen Immobilienerwerb: Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten Gefördert wird nur der erstmalige Immobilienerwerb. Ausnahme ist der weitere Immobilienerwerb zur Selbstnutzung, wenn durch Familienerweiterung eine Wohnflächenvergrößerung und damit verbundene familiengerechte Unterbringung erforderlich ist und der vorhandene Wohnraum dieses nicht gewährleistet. Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Aufgrund von § 2 Abs.

4 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz – HmbWoFG) erlässt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen diese Förderrichtlinie.

Die Förderung erfolgt als besondere Wohnraumförderung.

Die jeweiligen Fördermaßnahmen werden gem.

§ 4 Abs.

1 des Gesetzes über die Hamburgische Investition- und Förderbank (IFB -Gesetz) von der IFB Hamburg durchgeführt.

Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Erhöhung bereits gewährter Fördermittel.

Die IFB Hamburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise,Energieausweis,Antragsformular

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie

Wer kann IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie beantragen?

Privatpersonen

Bis wann kann man IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie?

Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Hamburg