Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Programm unterstützt den energieeffizienten und nachhaltigen Neubau von Nichtwohngebäuden mit zinsgünstigen Krediten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine..
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Förderausschlüsse gelten für den Erwerb von Grundstücken, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine.
Förderbetrag: 1.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
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