Klimafreundlicher Neubau – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Förderausschlüsse gelten für den Erwerb von Grundstücken, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der Hausbank,Nachweise über die förderfähigen Kosten
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau
Wer kann Klimafreundlicher Neubau beantragen?
Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine.
Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau?
Förderbetrag: 1.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit