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Klimafreundlicher Neubau – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine..

Was wird gefördert?

Sie möchten ein Nichtwohngebäude energieeffizient und nachhaltig bauen? Setzen Sie nun die erforderlichen Maßnahmen erfolgreich um. Wir unterstützen Sie dabei mit langfristigen und zinsgünstigen KfW-Krediten. Das Programm fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Gefördert werden die Stufen: Effizienzgebäude 55 - Nichtwohngebäude (befristet bis 31.12.2026), Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40), Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Nichtwohngebäude (QNG).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Förderausschlüsse gelten für den Erwerb von Grundstücken, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Hausbank,Nachweise über die förderfähigen Kosten

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau

Wer kann Klimafreundlicher Neubau beantragen?

Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine.

Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau?

Förderbetrag: 1.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit