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Klimafreundlicher Neubau von Nichtwohngebäuden – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Programm unterstützt den energieeffizienten und nachhaltigen Neubau von Nichtwohngebäuden mit zinsgünstigen Krediten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine..

Was wird gefördert?

Das Programm fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Gefördert werden die Stufen: Effizienzgebäude 55 - Nichtwohngebäude, klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) und klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Nichtwohngebäude (QNG). Es werden Kredite mit günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten angeboten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 10.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und schließt bestimmte Vorhaben aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Hausbank,Nachweis der förderfähigen Kosten

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau von Nichtwohngebäuden

Wer kann Klimafreundlicher Neubau von Nichtwohngebäuden beantragen?

Privatpersonen, Einzelunternehmer/innen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, soziale Organisationen und Vereine.

Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau von Nichtwohngebäuden?

Förderbetrag: 1.000 € – 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau von Nichtwohngebäuden beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau von Nichtwohngebäuden?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit