Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert klimabezogene Maßnahmen zur Auenrenaturierung an Fließgewässern.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Projektanträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Projektanträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
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