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Antrag möglichZuschuss

Klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK Maßnahme 2.3) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm fördert klimabezogene Maßnahmen zur Auenrenaturierung an Fließgewässern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Programm richtet sich an Kommunen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereine. Es wird ein Zuschuss für Maßnahmen zur Renaturierung von Auen an Fließgewässern bereitgestellt. Die Förderung erfolgt bundesweit und unterstützt die Umsetzung von Projekten, die zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern beitragen.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Projektanträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

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Häufige Fragen zu Klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK Maßnahme 2.3)

Wer kann Klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK Maßnahme 2.3) beantragen?

Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK Maßnahme 2.3) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Projektanträge können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK Maßnahme 2.3)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

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