Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: September 2026 · Geprüft vor 40 Tagen
Sie möchten Ihren Wald nachhaltig pflegen oder umbauen? Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie mit Zuschüssen bei der Erstaufforstung und einer naturnahen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen. Auf der Informationsseite zur Förderung der Nachhaltigen Waldwirtschaft (NWW) (siehe weiterführende Links) erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Betreuungs- und Fördermöglichkeiten. Die unteren Forstbehörden stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihren Wald beratend zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
Wer kann Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) beantragen?
Unternehmen, Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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