Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie mit Zuschüssen bei der Erstaufforstung und einer naturnahen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
Wer kann Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) beantragen?
Unternehmen, Privatperson, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg