Eigentumsfinanzierung BW – Darlehen für schwerbehinderte Menschen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Darlehen für schwerbehinderte Menschen zur Finanzierung eines barrierefreien Eigenheims in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 1 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 344.500 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden, jedoch kann es zu Verzögerungen kommen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen eine Schwerbehinderung haben, die spezielle Wohnbedürfnisse nach sich zieht, und dürfen kein Eigenheim besitzen, das diesen Bedürfnissen entspricht.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Einkommensnachweise,Nachweise über die Schwerbehinderung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Eigentumsfinanzierung BW – Darlehen für schwerbehinderte Menschen
Wer kann Eigentumsfinanzierung BW – Darlehen für schwerbehinderte Menschen beantragen?
Schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen
Wie hoch ist die Förderung bei Eigentumsfinanzierung BW – Darlehen für schwerbehinderte Menschen?
Förderbetrag: bis 344.500 €. Förderquote: 1 %.
Bis wann kann man Eigentumsfinanzierung BW – Darlehen für schwerbehinderte Menschen beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden, jedoch kann es zu Verzögerungen kommen.
Wer ist Fördergeber von Eigentumsfinanzierung BW – Darlehen für schwerbehinderte Menschen?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 344.500 €
- Förderquote
- 1 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg