Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderung für schwerbehinderte Menschen zur Finanzierung eines barrierefreien Eigenheims in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 1 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 344.500 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 11. September 2026. Antragsfrist bis zum 11.09.2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Schwerbehinderung mit speziellen Wohnbedürfnissen, kein vorhandenes Eigenheim oder bestehendes Eigenheim entspricht nicht den Bedürfnissen, Neubau muss Neubaustandard Plus erfüllen, Eigenanteil erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweis über Energiestandard
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
Wer kann Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen beantragen?
schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen
Wie hoch ist die Förderung bei Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen?
Förderbetrag: bis 344.500 €. Förderquote: 1 %.
Bis wann kann man Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 11. September 2026. Antragsfrist bis zum 11.09.2026
Wer ist Fördergeber von Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
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Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 344.500 €
- Förderquote
- 1 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 11. September 2026
- Förderregion
- Baden-Württemberg