Fördergeber: L-Bank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für schwerbehinderte Menschen zur Finanzierung eines barrierefreien Eigenheims in Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt sind: schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen.
Die Förderquote beträgt 1 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 344.500 €.
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Antragsteller müssen eine Schwerbehinderung nachweisen, die spezielle Wohnbedürfnisse mit sich bringt.
Zudem dürfen sie kein Eigenheim besitzen, das ihren Bedürfnissen entspricht, und müssen die Anforderungen an den Neubau oder die Umbaumaßnahmen erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenschwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen
Förderbetrag: bis 344.500 €. Förderquote: 1 %.
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
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