Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 110 Tagen
Wenn Sie bestehende regionale Innovationsysteme weiterentwickeln oder festigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Frist und Status
Die Antragsfristen sind im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften.
Das sind zum Beispiel wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Technologietransfergesellschaften, Industrie- und Handels- und Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, Gemeinden, Landkreise, Stadtkreise und deren Verbände, Kommunalunternehmen, Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Bestimmungen des EFRE Zuwendungsverfahrens – VEZ 2021–2027 berücksichtigen.
Sie führen das Projekt in Baden-Württemberg durch.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert.
Je nach Vorhaben müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen einhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Großunternehmen, die erkennbar ihren Geschäftszweck verfolgen oder nicht einen Eigenbeitrag zur Erfüllung des Projektziels leisten, das auf innovative Entwicklungen in wirksamer Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Zielgruppe ausgerichtet ist, natürliche Personen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
Wer kann Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)?
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030) beantragen?
Die Antragsfristen sind im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.
Wer ist Fördergeber von Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg