Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 22 Tagen
Wenn Sie bestehende regionale Innovationsysteme weiterentwickeln oder festigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Die Antragsfristen sind im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften.
Das sind zum Beispiel wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Technologietransfergesellschaften, Industrie- und Handels- und Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, Gemeinden, Landkreise, Stadtkreise und deren Verbände, Kommunalunternehmen, Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Bestimmungen des EFRE Zuwendungsverfahrens – VEZ 2021–2027 berücksichtigen.
Sie führen das Projekt in Baden-Württemberg durch.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert.
Je nach Vorhaben müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen einhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Großunternehmen, die erkennbar ihren Geschäftszweck verfolgen oder nicht einen Eigenbeitrag zur Erfüllung des Projektziels leisten, das auf innovative Entwicklungen in wirksamer Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Zielgruppe ausgerichtet ist, natürliche Personen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Die Antragsfristen sind im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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