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Antrag möglichZuschuss

Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 22 Tagen

Wenn Sie bestehende regionale Innovationsysteme weiterentwickeln oder festigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) im Rahmen der Fachförderung neuartige regionale Innovationssysteme, die sich mit Forschung, technologischer Entwicklung und Innovationen in den Spezialisierungsfeldern des Landes für ein intelligenteres Europa und mit den Bestrebungen für ein grüneres, CO2 -armes Europa beschäftigen. Zu den Spezialisierungsfeldern gehören Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Industrie 4.0, nachhaltige Mobilität (mit alternativen Antrieben, neuen Fahrzeugkonzepten, vernetzt, digitalisiert, autonom und verkehrsträgerübergreifend), Gesundheitswirtschaft, Ressourceneffizienz und Energiewende sowie nachhaltige Bioökonomie sowie damit verbundene Themenkomplexe wie IT -Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft oder auch wissensintensive Dienstleistungsinnovationen. Adressiert werden zudem die Luft- und Raumfahrtwirtschaft, die Kreativ- und die Logistikwirtschaft, Energie- und Speichertechnologien (Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) sowie Schlüsseltechnologien mit Relevanz für alle Wirtschaftssektoren, zum Beispiel Mikrosystemtechnik, Mikroelektronik, Nanotechnologie, Quantentechnologie, Umwelttechnologie, Leichtbau, Biotechnologie und Biomimikry sowie Photonik und weitere. Im Wege der Fachförderung wird die Entwicklung und Unterstützung von regionalen Innovationssystemen gefördert, die in eine regionale Strategie eingebettet sind. Sie bekommen die Förderung für neue Managementstrukturen zur Entwicklung und Umsetzung einer regionalen Innovationsstrategie sowie Instrumente, Werkzeuge und Formate, um die regionsspezifischen Trends zu erkennen und maßgeschneiderte Lösungen zur Stärkung der Region und von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu entwickeln. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Höhe des EFRE -Zuschusses beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000. Die Förderung setzt Ihre erfolgreiche Teilnahme an einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums voraus, in dem die Auswahlkriterien und Förderkonditionen konkretisiert werden. Diese Aufrufe haben besondere Antragsfristen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die L-Bank. Darüber hinaus fördert das Land Baden-Württemberg im Rahmen des bereits abgeschlossenen Wettbewerbs RegioWIN 2030 prämierte Leuchtturmprojekte in den funktionalen Räumen Baden-Württembergs. Hier können Sie keine Anträge mehr stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Die Antragsfristen sind im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften.

Das sind zum Beispiel wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Technologietransfergesellschaften, Industrie- und Handels- und Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, Gemeinden, Landkreise, Stadtkreise und deren Verbände, Kommunalunternehmen, Unternehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Bestimmungen des EFRE Zuwendungsverfahrens – VEZ 2021–2027 berücksichtigen.

Sie führen das Projekt in Baden-Württemberg durch.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert.

Je nach Vorhaben müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen einhalten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Großunternehmen, die erkennbar ihren Geschäftszweck verfolgen oder nicht einen Eigenbeitrag zur Erfüllung des Projektziels leisten, das auf innovative Entwicklungen in wirksamer Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Zielgruppe ausgerichtet ist, natürliche Personen.

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Häufige Fragen zu Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)

Wer kann Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030) beantragen?

Die Antragsfristen sind im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.

Wer ist Fördergeber von Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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