Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das Z15-Darlehen unterstützt Familien in Baden-Württemberg beim Kauf, Bau oder der Erweiterung eines Eigenheims mit vergünstigten Zinsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind oder schwangeren Frauen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 1 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 344.500 €.
Frist und Status
Antrag online ausfüllen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Mindestens ein minderjähriges Kind oder Schwangerschaft, kein bereits angemessenes Eigenheim, Nutzung der Immobilie durch den Antragsteller, Einhaltung der Einkommensgrenze.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Einkommensnachweise,Nachweise über Eigenanteil
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
Wer kann Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung) beantragen?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind oder schwangeren Frauen
Wie hoch ist die Förderung bei Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)?
Förderbetrag: bis 344.500 €. Förderquote: 1 %.
Bis wann kann man Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung) beantragen?
Antrag online ausfüllen
Wer ist Fördergeber von Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
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- → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- → Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 344.500 €
- Förderquote
- 1 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg