Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der Fischbestände, der Gewässer und der Fischerei durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.500 €.
Anträge sind bis zum 28. Februar und 31. August eines Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Vereinigungen der Anglerinnen und Angler sowie der Fischerinnen und Fischer in Schleswig-Holstein,Forschungseinrichtungen sowie weiterejuristische oder natürliche Personen, die sich satzungsgemäß oder durch Vertrag zur Förderung des Fischereiwesens verpflichtet haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sofern Mittel der Fischereiabgabe zur Kofinanzierung von Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) eingesetzt werden, müssen Sie die Bestimmungen der für das jeweilige Vorhaben einschlägigen Förderrichtlinien einhalten.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Vorhaben, die ausschließlich einen einzelbetrieblichen Nutzen erbringen,Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,Provisionen, Leasing-Ausgaben, Präsente, Unterbringungskosten sowie Bewirtungskosten.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: ab 2.500 €. Förderquote: 100 %.
Anträge sind bis zum 28. Februar und 31. August eines Jahres einzureichen.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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