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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der Fischbestände, der Gewässer und der Fischerei durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Fischbestände, Gewässer und Fischerei in Schleswig-Holstein fördern. Sie erhalten die Förderung vor allem für zeitlich begrenzte Besatzmaßnahmen von überörtlicher Bedeutung, speziell zur Wiedereinbürgerung verschollener oder stark gefährdeter Arten,Maßnahmen zur Verbesserung der fischereilichen und ökologischen Verhältnisse in den Gewässern,Maßnahmen zur Ermittlung der Fischbestände und ihrer Nahrungsgrundlagen, sofern sie von überörtlicher Bedeutung sind,Schulung, Aus- und Fortbildung von Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern, Gewässerwartinnen oder Gewässerwarten und Ausbilderinnen oder Ausbildern,Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Fischereiaufsichtspersonen undÖffentlichkeitsarbeit für die Fischerei, sofern sie von überörtlicher Bedeutung ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für jede Einzelmaßnahme müssen mindestens EUR 2.500 betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 28.2. und 31.8. eines Jahres an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.500 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 28. Februar und 31. August eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereinigungen der Anglerinnen und Angler sowie der Fischerinnen und Fischer in Schleswig-Holstein,Forschungseinrichtungen sowie weiterejuristische oder natürliche Personen, die sich satzungsgemäß oder durch Vertrag zur Förderung des Fischereiwesens verpflichtet haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sofern Mittel der Fischereiabgabe zur Kofinanzierung von Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) eingesetzt werden, müssen Sie die Bestimmungen der für das jeweilige Vorhaben einschlägigen Förderrichtlinien einhalten.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Vorhaben, die ausschließlich einen einzelbetrieblichen Nutzen erbringen,Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,Provisionen, Leasing-Ausgaben, Präsente, Unterbringungskosten sowie Bewirtungskosten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe

Wer kann Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe?

Förderbetrag: ab 2.500 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe beantragen?

Anträge sind bis zum 28. Februar und 31. August eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.500 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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