Zuwendungen aus der Fischereiabgabe – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Unterstützung für Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 30. April eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen aus der Fischereiabgabe
Wer kann Zuwendungen aus der Fischereiabgabe beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen aus der Fischereiabgabe?
Förderbetrag: ab 250 €.
Bis wann kann man Zuwendungen aus der Fischereiabgabe beantragen?
Anträge müssen bis zum 30. April eines Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe?
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 250 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg