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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen aus der Fischereiabgabe – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln der Fischereiabgabe, wenn Sie Vorhaben durchführen, die dazu beitragen, das Fischereiwesen zu erhalten und zu entwickeln. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Fische, Maßnahmen zur Fischbestandsentwicklung, die Untersuchung der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und der Möglichkeiten zur Verhinderung von Fischkrankheiten, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung sowie Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit der Fischerei. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 250,00 betragen. Reichen Sie bitte Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein. Maßnahmen zum Fischbesatz zur Erhaltung, zur Förderung und Gesunderhaltung und zur umfassenden Regulierung des Fischbestands sowie zur Verringerung der Ausbreitung von invasiven und/oder gebietsfremden Arten müssen Sie bis zum 30.4. eines Jahres beantragen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30. April eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person, Personengesellschaft oder juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als förderfähiger Landesverband müssen Sie die Interessen der Berufs- und Angelfischerei des Landes Brandenburg vertreten.

Als bundesweit tätiger Verband müssen Sie auch die binnenfischereilichen Interessen des Landes Brandenburg vertreten.

Die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen sind vor Bewilligung nachzuweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen für Gewässer und Anlagen, sofern deren Träger oder Dritte zur Durchführung dieser Maßnahmen gesetzlich verpflichtet sind, sowie Maßnahmen, die auf den produktiven Bereich der Fischerei oder Aquakultur gerichtet sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen aus der Fischereiabgabe"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen aus der Fischereiabgabe zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

Wer kann Zuwendungen aus der Fischereiabgabe beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen aus der Fischereiabgabe?

Förderbetrag: ab 250 €.

Bis wann kann man Zuwendungen aus der Fischereiabgabe beantragen?

Anträge müssen bis zum 30. April eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)
  • → Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
  • → Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg

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