Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.
Anträge müssen bis zum 30. April eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person, Personengesellschaft oder juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als förderfähiger Landesverband müssen Sie die Interessen der Berufs- und Angelfischerei des Landes Brandenburg vertreten.
Als bundesweit tätiger Verband müssen Sie auch die binnenfischereilichen Interessen des Landes Brandenburg vertreten.
Die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen sind vor Bewilligung nachzuweisen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen für Gewässer und Anlagen, sofern deren Träger oder Dritte zur Durchführung dieser Maßnahmen gesetzlich verpflichtet sind, sowie Maßnahmen, die auf den produktiven Bereich der Fischerei oder Aquakultur gerichtet sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 250 €.
Anträge müssen bis zum 30. April eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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