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Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Programm unterstützt die Erschließung von Logistikzentren und die Verbesserung des intermodalen Gütertransports im Land Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur.

Was wird gefördert?

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt mit der 'Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)' die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des Kombinierten Verkehrs sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger. Ziel ist die Stärkung des intermodalen Gütertransports im Land Brandenburg.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).

Voraussetzungen

Förderfähig sind kommunale Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)

Wer kann Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) beantragen?

kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur

Bis wann kann man Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Wer ist Fördergeber von Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Quelle: mil_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit