Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Das Programm unterstützt die Erschließung von Logistikzentren und die Verbesserung des intermodalen Gütertransports im Land Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).
Voraussetzungen
Förderfähig sind kommunale Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)
Wer kann Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) beantragen?
kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur
Bis wann kann man Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Wer ist Fördergeber von Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Quelle: mil_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- Bundesweit