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Förderung von Investitionen für den ÖPNV in Brandenburg – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Das Ministerium unterstützt Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur im Land Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Aufgabenträger, Gemeinden, Eigentümer von Empfangsgebäuden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Unternehmen des kommunalen ÖPNV.

Was wird gefördert?

Die 'Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)' unterstützt Planungen und Investitionsmaßnahmen in Eisenbahn- und kommunale ÖPNV-Infrastruktur sowie Zugangs- und Verknüpfungsstellen. Ziel ist die Verbesserung und Fortentwicklung des ÖPNV im Land Brandenburg.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg.

Voraussetzungen

Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zu stellen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Investitionen für den ÖPNV in Brandenburg

Wer kann Förderung von Investitionen für den ÖPNV in Brandenburg beantragen?

kommunale Aufgabenträger, Gemeinden, Eigentümer von Empfangsgebäuden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Unternehmen des kommunalen ÖPNV

Bis wann kann man Förderung von Investitionen für den ÖPNV in Brandenburg beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen für den ÖPNV in Brandenburg?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Quelle: mil_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2030
Förderregion
Bundesweit