Förderung von Investitionen für den ÖPNV in Brandenburg – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Das Ministerium unterstützt Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur im Land Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Aufgabenträger, Gemeinden, Eigentümer von Empfangsgebäuden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Unternehmen des kommunalen ÖPNV.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg.
Voraussetzungen
Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zu stellen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Investitionen für den ÖPNV in Brandenburg
Wer kann Förderung von Investitionen für den ÖPNV in Brandenburg beantragen?
kommunale Aufgabenträger, Gemeinden, Eigentümer von Empfangsgebäuden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Unternehmen des kommunalen ÖPNV
Bis wann kann man Förderung von Investitionen für den ÖPNV in Brandenburg beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Investitionen für den ÖPNV in Brandenburg?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Quelle: mil_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2030
- Förderregion
- Bundesweit