Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Programm fördert Investitionen in die Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kommunale Aufgabenträger, Gemeinden, Eigentümer von Empfangsgebäuden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Unternehmen des kommunalen ÖPNV.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).
Voraussetzungen
Anträge können von kommunalen Aufgabenträgern, Gemeinden, Eigentümern von Empfangsgebäuden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Unternehmen des kommunalen ÖPNV gestellt werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)
Wer kann Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest) beantragen?
kommunale Aufgabenträger, Gemeinden, Eigentümer von Empfangsgebäuden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Unternehmen des kommunalen ÖPNV
Bis wann kann man Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Wer ist Fördergeber von Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Quelle: mil_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2030
- Förderregion
- Brandenburg