Förderprogramm Kommunaler Straßenbau – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
Voraussetzungen
Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen einzureichen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
Wer kann Förderprogramm Kommunaler Straßenbau beantragen?
Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise
Bis wann kann man Förderprogramm Kommunaler Straßenbau beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Kommunaler Straßenbau?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: mil_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2030
- Förderregion
- Brandenburg