Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
Förderfähig sind kommunale Straßenbaulastträger, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beitragen.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: mil_brandenburg.
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