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Förderprogramm Kommunaler Straßenbau – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.

Was wird gefördert?

Die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau unterstützt die kommunalen Straßenbaulastträger, die zur Erreichung der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen. Zuwendungen werden gewährt für den Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast, einschließlich Radweginfrastruktur und Maßnahmen zur Schul- und Spielwegsicherung.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Kommunaler Straßenbau

Wer kann Förderprogramm Kommunaler Straßenbau beantragen?

Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise

Bis wann kann man Förderprogramm Kommunaler Straßenbau beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Kommunaler Straßenbau?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Quelle: mil_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2030
Förderregion
Bundesweit