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Förderprogramm Kommunaler Straßenbau – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.

Was wird gefördert?

Zur Unterstützung der kommunalen Straßenbaulastträger, die zum Erreichen der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen, werden Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau gewährt. Die Förderung umfasst Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen in kommunaler Baulast sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Radweginfrastruktur.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

Voraussetzungen

Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen einzureichen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Kommunaler Straßenbau

Wer kann Förderprogramm Kommunaler Straßenbau beantragen?

Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise

Bis wann kann man Förderprogramm Kommunaler Straßenbau beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Kommunaler Straßenbau?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: mil_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2030
Förderregion
Brandenburg