Zuschuss zu externen Beratungsleistungen zur Digitalisierung und Arbeit 4.0 – Förderung in Bremen
Fördergeber: Bremer Aufbau-Bank GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen
Kleine und mittelständische Unternehmen im Land Bremen erhalten Zuschüsse zu externen Beratungsleistungen für die Digitalisierung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000 €.
Frist und Status
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bremer Aufbau-Bank GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss zu externen Beratungsleistungen zur Digitalisierung und Arbeit 4.0
Wer kann Zuschuss zu externen Beratungsleistungen zur Digitalisierung und Arbeit 4.0 beantragen?
Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zu externen Beratungsleistungen zur Digitalisierung und Arbeit 4.0?
Förderbetrag: bis 5.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Zuschuss zu externen Beratungsleistungen zur Digitalisierung und Arbeit 4.0 beantragen?
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Wer ist Fördergeber von Zuschuss zu externen Beratungsleistungen zur Digitalisierung und Arbeit 4.0?
Fördergeber ist Bremer Aufbau-Bank GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH. Quelle: bab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen