VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

Mietwohnraumförderung – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie planen, Mietwohnungen in entwicklungsbedürftigen Gebieten in Bremen und Bremerhaven zu bauen und diese an Menschen zu vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen, die Mietwohnungen bauen.

Was wird gefördert?

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Sie mit einem Darlehen, wenn Sie Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven neu bauen möchten. Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind vor allem Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, Gebiete der Programme Wohnen in Nachbarschaften/Die Soziale Stadt, Baulücken, Innenstadt oder innenstadtnahe Lagen, Gewerbe- oder gegebenenfalls Industriebrachen. Sie erhalten die Förderung für die Schaffung von Mietwohnraum in Gebäuden mit mehr als 2 geförderten Mietwohnungen und in mehr als 2 geförderten Mietreihenhäusern. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und als Kostenzuschuss. Die Höhe des Darlehens hängt von der Wohnungsgröße ab und beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu EUR 110.000 je Wohneinheit. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 15.000. Sie können weitere Fördermittel beantragen. Insbesondere KfW -Förderprogramme sollten Sie, soweit möglich, in Anspruch nehmen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie vor Baubeginn formlos die Einbeziehung in die Förderung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Prüfung der Förderungswürdigkeit an. Im 2. Schritt richten Sie Ihren Antrag nach Mitteilung über die grundsätzliche Einbeziehung in die Förderung an die Bremer Aufbau-Bank GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 110.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherren).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie vermitteln die Wohnungen an Wohnungssuchende, die die Einkommensgrenzen des § 9 Abs.

2 Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten.

Vorrangig müssen Sie Wohnungssuchende, die die Einkommensgrenzen einhalten, berücksichtigen.

20 Prozent der Personen, an die Sie vermieten, sollen von Wohnungslosigkeit bedroht sein.

Die Größen Ihrer geplanten Wohnungen sind abhängig von der Wohnungsgröße und betragen mindestens 25 m 2 pro Person im Haushalt.

Die geplanten Baumaßnahmen entsprechen mindestens dem Energieniveau eines KfW -Effizienzhauses 55.

Sie müssen alle Wohnungen nach DIN 18040-2 barrierefrei errichten.

Sie müssen die Zweckbestimmungsfrist von 30 Jahren einhalten.

Die Anfangsmiete darf bei Erreichen des KfW -40-Standards höchstens EUR 6,80 pro m² monatlich (netto, kalt), bei Erreichen des KfW -55-Standards höchstens EUR 6,50 pro m² und bei Erreichen des Passivhaus-Standards höchstens EUR 7,00 pro qm betragen, bei 1-Zimmer-Apartments zusätzlich EUR 0,70 pro m².

Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten erbringen.

Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitnehmenden mindestens den gültigen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz für das Land Bremen zu zahlen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Mietwohnraumförderung

Wer kann Mietwohnraumförderung beantragen?

natürliche und juristische Personen, die Mietwohnungen bauen

Wie hoch ist die Förderung bei Mietwohnraumförderung?

Förderbetrag: 15.000 € – 110.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Mietwohnraumförderung?

Fördergeber ist Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 110.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Bremen