Fördergeber: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen
Wenn Sie planen, Mietwohnungen in entwicklungsbedürftigen Gebieten in Bremen und Bremerhaven zu bauen und diese an Menschen zu vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen, die Mietwohnungen bauen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 110.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherren).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie vermitteln die Wohnungen an Wohnungssuchende, die die Einkommensgrenzen des § 9 Abs.
2 Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten.
Vorrangig müssen Sie Wohnungssuchende, die die Einkommensgrenzen einhalten, berücksichtigen.
20 Prozent der Personen, an die Sie vermieten, sollen von Wohnungslosigkeit bedroht sein.
Die Größen Ihrer geplanten Wohnungen sind abhängig von der Wohnungsgröße und betragen mindestens 25 m 2 pro Person im Haushalt.
Die geplanten Baumaßnahmen entsprechen mindestens dem Energieniveau eines KfW -Effizienzhauses 55.
Sie müssen alle Wohnungen nach DIN 18040-2 barrierefrei errichten.
Sie müssen die Zweckbestimmungsfrist von 30 Jahren einhalten.
Die Anfangsmiete darf bei Erreichen des KfW -40-Standards höchstens EUR 6,80 pro m² monatlich (netto, kalt), bei Erreichen des KfW -55-Standards höchstens EUR 6,50 pro m² und bei Erreichen des Passivhaus-Standards höchstens EUR 7,00 pro qm betragen, bei 1-Zimmer-Apartments zusätzlich EUR 0,70 pro m².
Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitnehmenden mindestens den gültigen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz für das Land Bremen zu zahlen.
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Förderbetrag: 15.000 € – 110.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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