Mietwohnraumförderung – Förderung in Bremen
Fördergeber: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt den Neubau von Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen, die Mietwohnungen bauen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 110.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Einhaltung von Einkommensgrenzen für Mieter.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Mietwohnraumförderung
Wer kann Mietwohnraumförderung beantragen?
natürliche und juristische Personen, die Mietwohnungen bauen
Wie hoch ist die Förderung bei Mietwohnraumförderung?
Förderbetrag: 15.000 € – 110.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Mietwohnraumförderung?
Fördergeber ist Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 110.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Bremen