Wärmeschutz im Wohngebäudebestand – Förderung in Bremen
Fördergeber: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Das Land Bremen unterstützt Sie mit Zuschüssen für Wärmeschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 2.500 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäude-/Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte.
Das Gebäude muss im Land Bremen stehen und maximal 12 Wohneinheiten aufweisen.
Der Bauantrag muss vor dem 1.1.1995 gestellt worden sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
Wer kann Wärmeschutz im Wohngebäudebestand beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Wärmeschutz im Wohngebäudebestand?
Förderbetrag: ab 2.500 €.
Wer ist Fördergeber von Wärmeschutz im Wohngebäudebestand?
Fördergeber ist Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen