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Antrag möglichZuschuss

Wärmeschutz im Wohngebäudebestand – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Wenn Sie planen, Ihre private Immobilie energieeffizient zu modernisieren und Wärmeschutzmaßnahmen durchzuführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Bremen unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie Wärmeschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden durchführen. Sie können die Förderung für Vorhaben an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen (auch bei Umnutzung von Gewerbegebäuden zu Wohngebäuden), sowie an Eigentumswohnungen bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und vom Umfang der Maßnahme ab. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500 inklusive Mehrwertsteuer. Ihren Antrag richten Sie an die Bremer Modernisieren – BreMo GbR oder die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 2.500 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Der Zuschuss im Programm „Wärmeschutz im Wohngebäudebestand“ ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie über privates Gebäude- oder Wohnungseigentum verfügen oder sonstig dinglich verfügungsberechtigt sind (zum Beispiel Erbbauberechtigte).

Das Gebäude, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten, muss im Land Bremen stehen.

Das Gebäude darf maximal 12 Wohneinheiten aufweisen.

Sie müssen den Bauantrag für das Gebäude vor dem 1.1.1995 gestellt haben.

Bei der Planung und Ausführung von Wärmeschutzmaßnahmen müssen Sie gestalterische Gesichtspunkte angemessen berücksichtigen.

Die zu fördernden Wärmeschutz- und qualitätssichernden Maßnahmen müssen den in der Richtlinie genannten technischen Voraussetzungen entsprechen.

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Häufige Fragen zu Wärmeschutz im Wohngebäudebestand

Wer kann Wärmeschutz im Wohngebäudebestand beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Wärmeschutz im Wohngebäudebestand?

Förderbetrag: ab 2.500 €.

Wer ist Fördergeber von Wärmeschutz im Wohngebäudebestand?

Fördergeber ist Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → BAB - Bürgschaft für Kredite
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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.500 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen

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