Fördergeber: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Das Land Bremen unterstützt Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung und Anwendung von Umweltinnovationen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
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