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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss Nr. 266 Gewerbe zu Wohnen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Förderung für den Umbau von Nichtwohngebäuden zu Wohnraum mit Zuschüssen bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, soziale Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert den Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder Teilen davon zu Wohnraum. Der Zuschuss beträgt bis zu 30.000 Euro je neu entstandener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro für mehrere Wohneinheiten. Die geförderten Wohneinheiten müssen bestimmte energetische Standards erfüllen und für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Das umzubauende Gebäude muss im Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes liegen und der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Es müssen mindestens eine neue Wohneinheit entstehen, die bestimmten energetischen Standards entspricht.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung zum Antrag (BzA),Beiblatt zur Nutzung der BzA,Nachweis über die Vertretungsberechtigung (bei WEG, Unternehmen oder Kommunen),De-minimis Erklärung (falls erforderlich),Erklärung zur Begleitforschung und datenschutzrechtliche Einwilligung

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Häufige Fragen zu Zuschuss Nr. 266 Gewerbe zu Wohnen

Wer kann Zuschuss Nr. 266 Gewerbe zu Wohnen beantragen?

Privatpersonen, Einzelunternehmer, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, soziale Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss Nr. 266 Gewerbe zu Wohnen?

Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Zuschuss Nr. 266 Gewerbe zu Wohnen beantragen?

Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss Nr. 266 Gewerbe zu Wohnen?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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