Fördergeber: KfW
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung für den Umbau von Nichtwohngebäuden zu Wohnraum mit Zuschüssen bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, soziale Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Das umzubauende Gebäude muss im Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes liegen und der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Es müssen mindestens eine neue Wohneinheit entstehen, die bestimmten energetischen Standards entspricht.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Einzelunternehmer, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, soziale Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 30 %.
Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
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