Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung und Soziales sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden als Ober- oder Mittelzentren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegten Gemeinden.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI)
Wer kann Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI) beantragen?
Gemeinden als Ober- oder Mittelzentren
Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI)?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI) beantragen?
Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.
Wer ist Fördergeber von Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI)?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit