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Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur in den Bereichen Bildung und Soziales sowie zur Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind..

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung, die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Soziales zur Vermeidung von sozialer Segregation sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von städtischer Infrastruktur. Die Unterstützung erfolgt nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung (StadtentwFöRL M-V) unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Zuwendungsempfänger sind die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegten Gemeinden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Die Gemeinde kann die Zuwendung an Dritte weiterleiten, sofern keine Gewinnorientierung vorliegt.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur

Wer kann Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur beantragen?

Gemeinden, die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind.

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur beantragen?

Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern