Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur in den Bereichen Bildung und Soziales sowie zur Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %.
Frist und Status
Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Die Gemeinde kann die Zuwendung an Dritte weiterleiten, sofern keine Gewinnorientierung vorliegt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur
Wer kann Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur beantragen?
Gemeinden, die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind.
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur?
Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur beantragen?
Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern