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Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung und Soziales sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden als Ober- oder Mittelzentren.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Bildung, die Verbesserung städtischer Infrastruktur im Bereich Soziales zur Vermeidung von sozialer Segregation sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von städtischer Infrastruktur. Die Unterstützung erfolgt nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Zuwendungs­empfänger sind die im Landesraum­entwicklungs­programm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegten Gemeinden.

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Häufige Fragen zu Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI)

Wer kann Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI) beantragen?

Gemeinden als Ober- oder Mittelzentren

Wie hoch ist die Förderung bei Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI)?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI) beantragen?

Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.

Wer ist Fördergeber von Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung (EFRE VI)?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit