Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur im Bereich Bildung und Soziales sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind..
Die Förderquote beträgt 60 %.
Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Die Gemeinde kann die Zuwendung an Dritte weiterleiten, sofern keine Gewinnorientierung vorliegt.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen für die Verbesserung städtischer Infrastruktur zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenGemeinden, die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind.
Förderquote: 60 %.
Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres.
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
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