Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Zuschüsse für Maßnahmen der Heimatförderung in verschiedenen Bereichen wie Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen, private und gemeinnützige Organisationen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Es gelten spezifische Voraussetzungen je nach Maßnahme.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen, private und gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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