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Heimatförderung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Zuschüsse für Maßnahmen der Heimatförderung in verschiedenen Bereichen wie Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen, private und gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen sowie private und gemeinnützige Organisationen im außergemeindlichen Bereich. Es werden Zuschüsse für Projekte in den Bereichen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis bereitgestellt. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und kann bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens online bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Es gelten spezifische Voraussetzungen je nach Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Projektbeschreibung,Finanzierungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Heimatförderung

Wer kann Heimatförderung beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen, private und gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Heimatförderung?

Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Heimatförderung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Wer ist Fördergeber von Heimatförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 100.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Nordrhein-Westfalen