Heimatförderung – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Zuschüsse für Maßnahmen der Heimatförderung in verschiedenen Bereichen wie Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen, private und gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Es gelten spezifische Voraussetzungen je nach Maßnahme.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Projektbeschreibung,Finanzierungsplan
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Heimatförderung
Wer kann Heimatförderung beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen, private und gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Heimatförderung?
Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Heimatförderung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Wer ist Fördergeber von Heimatförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen