Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Zuschüsse für den Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden zu Wohnraum.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberuflich Tätige, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Personengesellschaften, Körperschaften, soziale Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Mindestens eine neue Wohneinheit schaffen, geförderte Immobilie muss das Niveau 'Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien' erreichen, Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden, Antrag vor Maßnahmebeginn stellen.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Einzelunternehmer, Freiberuflich Tätige, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Personengesellschaften, Körperschaften, soziale Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 30 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
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