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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Möchten Sie als Gemeinde neue Flächen für den Wohnungsbau prüfen? Der Baulandfonds der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt Sie mit einem Zuschuss für Potenzialanalysen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Sie planen in Ihrer Gemeinde neuen Wohnraum, wissen aber noch nicht, ob sich bestimmte Flächen dafür eignen? Dann können Sie eine Förderung der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erhalten. Sie erhalten einen Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen. Diese Analysen helfen Ihnen, wichtige Kennzahlen zu ermitteln. Sie klären damit frühzeitig, welche rechtlichen Regeln gelten, ob sich das Projekt wirtschaftlich trägt und wie hoch der künftige Bedarf an Wohnraum ist. Mit dieser Vorbereitung verringern Sie Ihr finanzielles Risiko. So schaffen Sie eine sichere Entscheidungsgrundlage für Ihre Vorhaben. Das Programm fördert vor allem: Vorhaben im städtebaulichen Innenbereichkleine Flächen am Ortsrand (Arrondierungsflächen) Sie müssen die Absicht haben, diese Flächen überwiegend für das Wohnen zu nutzen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) übernimmt 70 % der Kosten, die förderfähig sind. Damit sichern Sie die Qualität Ihrer Planung und bauen Städte und Gemeinden nachhaltig aus. Die Erstellung einer Potenzialanalyse im Rahmen des Baulandfonds (Programmteil 1) ist Voraussetzung für die Beantragung eines Darlehens für die Erschließung und Entwicklung von Wohnbauland im Rahmen des Baulandfonds (Programmteil 2).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Antrag kann laufend gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie können den Zuschuss erhalten, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen: Sie sind ein Amt oder eine Gemeinde in Schleswig-Holstein.Sie wollen die untersuchten Flächen vorwiegend für das Wohnen entwickeln.Die Flächen liegen im Innenbereich oder sind kleine Randflächen.Sie erfüllen die Nachhaltigkeitsziele der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).Sie prüfen vorrangig, ob Zuschüsse aus anderen Fachförderprogrammen bereitstehen, und beantragen diese.

Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihr Vorhaben kontroverse Geschäftsfelder berührt.

Diese sind in der Nachhaltigkeitsleitlinie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (siehe weiterführende Links) festgelegt.

weitere Informationen Für den Antrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) reichen Sie bitte ein: Den schriftlichen Antrag (formlos oder per Formular).Die Beschreibung des Projekts mit Lage und Größe der Flächen.Die Schätzung der Kosten für die Analyse.Den Nachweis, dass Sie dort vorwiegend Wohnungen planen.Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht.

Diese Unterlagen benötigen Sie später, damit die Bank das Geld auszahlt: Den Bericht über die fertige Analyse.Die Rechnungen über die Leistungen der Analyse.

Aktuelle Formulare finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (siehe weiterführende Links).

Erforderliche Unterlagen

  • Den schriftlichen Antrag (formlos oder per Formular),Die Beschreibung des Projekts mit Lage und Größe der Flächen,Die Schätzung der Kosten für die Analyse,Den Nachweis, dass Sie dort vorwiegend Wohnungen planen,Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung

Wer kann Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung beantragen?

Antrag kann laufend gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für die Erstellung von Potenzialanalysen zur Baulandentwicklung?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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