EFRE-Förderprogramm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Das Programm unterstützt Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Zentrale Orte und deren funktional verknüpftes Umland.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EFRE-Förderprogramm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS)
Wer kann EFRE-Förderprogramm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS) beantragen?
Zentrale Orte und deren funktional verknüpftes Umland
Bis wann kann man EFRE-Förderprogramm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.
Wer ist Fördergeber von EFRE-Förderprogramm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS)?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: mil_brandenburg.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- Bundesweit