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EFRE-Programm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Programm unterstützt Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Zentrale Orte und deren Umland.

Was wird gefördert?

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt in der EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Im Rahmen von voraussichtlich drei Aufrufen sollen Vorhaben für Themenschwerpunkte wie die Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur sowie ökologische und klimagerechte Entwicklung identifiziert und ausgewählt werden.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg.

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Häufige Fragen zu EFRE-Programm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung

Wer kann EFRE-Programm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung beantragen?

Zentrale Orte und deren Umland

Bis wann kann man EFRE-Programm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Wer ist Fördergeber von EFRE-Programm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Quelle: mil_brandenburg.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Brandenburg