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EFRE-Förderprogramm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Das Programm unterstützt Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Zentrale Orte und deren funktional verknüpftes Umland.

Was wird gefördert?

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt in der EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die Grundlage bildet hierfür die NaS-Richtlinie im Land Brandenburg. Im Rahmen von voraussichtlich drei Aufrufen sollen Vorhaben für folgende Themenschwerpunkte identifiziert und ausgewählt werden: Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur, ökologische und klimagerechte Entwicklung und Klimaanpassung sowie nachhaltige Mobilitätslösungen. Das Programm richtet sich schwerpunktmäßig an Zentrale Orte, aber auch an deren funktional verknüpftes Umland sowie weitere Partner.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

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Häufige Fragen zu EFRE-Förderprogramm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS)

Wer kann EFRE-Förderprogramm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS) beantragen?

Zentrale Orte und deren funktional verknüpftes Umland

Bis wann kann man EFRE-Förderprogramm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027.

Wer ist Fördergeber von EFRE-Förderprogramm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS)?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Quelle: mil_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Bundesweit