VeröffentlichtZuschuss

Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das Programm richtet sich an Akteure in den Zukunftsregionen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ erhalten haben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Kooperationsverbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft..

Was wird gefördert?

Ziel ist es, über die gezielte themenbezogene Zusammenarbeit von Landkreisen und/oder kreisfreien Städten über bestehende Verwaltungsgrenzen hinaus und unter Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern regionsspezifische Wachstumspotenziale in ausgewiesenen Handlungsfeldern zum Tragen zu bringen und so einen Beitrag zur Bewältigung der zentralen regionalen Herausforderungen zu leisten. Die Beantragung der Entwicklungs- und Modellvorhaben steht im Fokus. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss i.H.v. 40% im Programmgebiet SER und i.H.v. 60% im Programmgebiet ÜR.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029. Die beantragten Projekte dürfen maximal bis zum 30.09.2029 laufen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie erhalten haben.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte

Wer kann Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Kooperationsverbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft.

Wie hoch ist die Förderung bei Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029. Die beantragten Projekte dürfen maximal bis zum 30.09.2029 laufen.

Wer ist Fördergeber von Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2029
Förderregion
Niedersachsen