Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen
Das Programm richtet sich an Akteure in den Zukunftsregionen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ erhalten haben.
Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Kooperationsverbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft..
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029. Die beantragten Projekte dürfen maximal bis zum 30.09.2029 laufen.
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Antragsteller müssen einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie erhalten haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenKommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Kooperationsverbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2029. Die beantragten Projekte dürfen maximal bis zum 30.09.2029 laufen.
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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