Fördergeber: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Förderung für Hersteller und Entwickler von Hardware-Nachrüstungssystemen zur Minderung von Stickoxiden und Partikeln bei Dieselfahrzeugen.
Antragsberechtigt sind: Hersteller und Entwickler von Hardware-Nachrüstungssystemen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).
Anforderungen an die Dieselkraftfahrzeuge und dieselbetriebenen Maschinen, technische Anforderungen für die Nachrüstung, Antragstellung vor Vorhabensbeginn.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für die Entwicklung von Hardware-Nachrüstungssystemen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHersteller und Entwickler von Hardware-Nachrüstungssystemen
Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Quelle: nrwbank.
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