FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  4. /Zuschuss für die Entwicklung von Hardware-Nachrüstungssystemen
Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für die Entwicklung von Hardware-Nachrüstungssystemen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Förderung für Hersteller und Entwickler von Hardware-Nachrüstungssystemen zur Minderung von Stickoxiden und Partikeln bei Dieselfahrzeugen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hersteller und Entwickler von Hardware-Nachrüstungssystemen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung bei Dieselkraftfahrzeugen und mobilen dieselbetriebenen Maschinen erhalten. Die Förderung umfasst bis zu 25% der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklungen und bis zu 50% für industrielle Forschung, mit möglichen Erhöhungen auf bis zu 80%.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Anforderungen an die Dieselkraftfahrzeuge und dieselbetriebenen Maschinen, technische Anforderungen für die Nachrüstung, Antragstellung vor Vorhabensbeginn.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für die Entwicklung von Hardware-Nachrüstungssystemen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuschuss für die Entwicklung von Hardware-Nachrüstungssystemen

Wer kann Zuschuss für die Entwicklung von Hardware-Nachrüstungssystemen beantragen?

Hersteller und Entwickler von Hardware-Nachrüstungssystemen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für die Entwicklung von Hardware-Nachrüstungssystemen?

Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuschuss für die Entwicklung von Hardware-Nachrüstungssystemen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für die Entwicklung von Hardware-Nachrüstungssystemen?

Fördergeber ist Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle