Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Förderung des sozialen Wohnraums.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 6.250 € – 25.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Voraussetzungen
Zuwendungsberechtigt sind Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Zuschuss,Nachweis über Wohnberechtigungsschein
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
Wer kann Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung beantragen?
Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung?
Förderbetrag: 6.250 € – 25.000 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung beantragen?
Anträge müssen vor dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung?
Fördergeber ist Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 6.250 € – 25.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Schleswig-Holstein