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Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Förderung des sozialen Wohnraums.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein.

Was wird gefördert?

Die IB.SH gewährt Ihnen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes einen Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Menschen mit Wohnberechtigungsschein wird so der Zugang zur Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Wohnprojekt - und damit zu bezahlbarem Wohnraum ermöglicht. Der Zuschuss beträgt 25 % der Pflichtbeteiligung und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 6.250 € – 25.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Voraussetzungen

Zuwendungsberechtigt sind Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zuschuss,Nachweis über Wohnberechtigungsschein

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Häufige Fragen zu Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung

Wer kann Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung beantragen?

Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung?

Förderbetrag: 6.250 € – 25.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung beantragen?

Anträge müssen vor dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung?

Fördergeber ist Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
6.250 € – 25.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein