Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 97 Tagen
Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Förderung des sozialen Wohnraums.
Antragsberechtigt sind: Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 6.250 € – 25.000 €.
Anträge müssen vor dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Zuwendungsberechtigt sind Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHaushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein
Förderbetrag: 6.250 € – 25.000 €. Förderquote: 25 %.
Anträge müssen vor dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen gestellt werden.
Fördergeber ist Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Quelle: ibsh.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →