Fördergeber: Landesregierung Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung von nicht-investiven touristischen Projekten wie der Erarbeitung von regionalen Tourismusentwicklungskonzepten und Machbarkeitsstudien.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen im Bereich Tourismus.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Landesregierung Schleswig-Holstein.
Die Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen im Bereich Tourismus
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber ist Landesregierung Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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