Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Förderung von nicht-investiven touristischen Projekten wie der Erarbeitung von regionalen Tourismusentwicklungskonzepten und Machbarkeitsstudien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben beantragen?
Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen
Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben beantragen?
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich.
Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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