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Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Förderung von nicht-investiven touristischen Projekten wie der Erarbeitung von regionalen Tourismusentwicklungskonzepten und Machbarkeitsstudien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (LPW21) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Es werden Zuwendungen für nicht-investive touristische Projekte gewährt, die der Vorbereitung und Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen.

Frist und Status

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Die Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.

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Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben beantragen?

Unternehmen, Kommunen, Verbände und Institutionen

Bis wann kann man Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben beantragen?

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich.

Wer ist Fördergeber von Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

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